Am Sonntag, den 9. März 2025, werden im Bistum Erfurt neue Kirchenvorstände und Kirchorträte gewählt.
Der Kirchenvorstand vertritt die Pfarrei in allen rechtlichen Angelegenheiten von der Verwaltung der Finanzen bis hin zur Verantwortung für Verträge und Liegenschaften. Die Kirchorträte sind für das konkrete Gemeindeleben vor Ort zuständig und sorgen dafür, dass Angebote und Aktivitäten in den jeweiligen Kirchorten lebendig gestaltet werden. Aus ihren Reihen wird der Pfarreirat gebildet, der sich um die inhaltliche Gestaltung des gesamten Lebens in der Pfarrei kümmert.
Im Jahr 2025 werden erstmals die Garantieplätze für die einzelnen Kirchorte im Kirchenvorstand entfallen. Außerdem wird es eine Selbstverpflichtungserklärung geben, die von allen Kandidat:innen zu unterzeichnen ist und sich auf das demokratische Selbstverständnis bezieht.
Für die Wahlen liegt umfangreiches Unterstützungsmaterial vor, das für die eigene Pfarrei angepasst werden kann. Die Materialsammlung wird in Schritten bis zum Wahltermin mit dem notwendigen Material ergänzt.
1_Bekanntmachung Wahlvorstand
2_Vorläufige Liste der Kandidierenden (6)
2_Vorläufige Liste der Kandidierenden (12)
2a_Erklärung zur Kandidatur für kirchliche Wahlgremien
2b_Erklärung zur Mitarbeit in kirchlichen Gremien
3_Zustimmung
4_Endgültige Liste der Kandidierenden (6)
4_Endgültige Liste der Kandidierenden (12)
5_Briefwahlantrag
5a_Briefwahlantrag mit Versand_Vorlage
6_Empfangsbestätigung Briefwahlantrag
7_Stimmzettel (6)
7_Stimmzettel (12)
8_Niederschrift Wahl
9_Vorläufige Bekanntgabe (4)
9_Vorläufige Bekanntgabe (10)
10_Endgültige Zusammensetzung
11_Meldung an das Bischöfliche Ordinariat
12_Einladung zur Sitzung
12a_Einladung zur konstituierenden Sitzung
13_Sitzungsniederschrift Kirchenvorstand Sitzung
13a_Sitzungsniederschrift Kirchenvorstand Konstituierende Sitzung
14_Umlaufbeschluss Sternverfahren
15_Umlaufbeschluss Stimmzettel
16_Unterrichtung bauliche Anforderungen Kirchortrat
PFR_11_Meldung an das Bischöfliche Ordinariat
1_Bekanntmachung Wahlvorstand (6)
2_Vorläufige Liste der Kandidierenden (6)
2_Vorläufige Liste der Kandidierenden (12)
2a_Erklärung zur Kandidatur für kirchliche Wahlgremien
2b_Erklärung zur Mitarbeit in kirchlichen Gremien
3_Zustimmung
4_Endgültige Liste der Kandidierenden (6)
4_Endgültige Liste der Kandidierenden (12)
5_Briefwahlantrag
5a_Briefwahlantrag mit Versand_Vorlage
6_Empfangsbestätigung Briefwahlantrag
7_Stimmzettel
7_Stimmzettel (12)
8_Niederschrift Wahl
9_Vorläufige Bekanntgabe (4)
9_Vorläufige Bekanntgabe (10)
10_Endgültige Zusammensetzung
11_Meldung an das Bischöfliche Ordinariat
Der Kirchenvorstand verwaltet die Vermögen in der Kirchengemeinde und vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr. Er erstellt den Haushaltsplan für das kommende Jahr und prüft die Jahresrechnung für das vergangene Jahr. Der Kirchenvorstand ist verpflichtet, Nachteile für die Vermögen in der Kirchengemeinde abzuwenden. Zu dieser Aufgabenerfüllung arbeitet der Kirchenvorstand vertrauensvoll und auf Augenhöhe mit den anderen Gremien der Kirchengemeinde und der Kirchenaufsicht des Bischöflichen Ordinariats zusammen.
Der Kirchenvorstand tagt in nicht-öffentlichen Sitzungen. Seine Beschlüsse bedürfen im Rahmen des Genehmigungskatalogs nach § 20 KVVG der kirchenaufsichtlichen Genehmigung.
Der Kirchortrat ist das entscheidende pastorale Gremium im Bistum Erfurt. Denn die Kirchorträte haben das Ohr an der konkreten Basis vor Ort. Der Kirchortrat soll das kirchliche Leben vor Ort gestalten – so, wie es für die Menschen gut ist. Konkrete Aufgaben können z.B. sein:
• Gestaltung von Veranstaltungen und Festen
• Versammlung von Gruppen und Kreisen zur eigenständigen Feier von Gottesdiensten sowie zu anderen Treffen
• Funktion des Ansprechpartners für andere gesellschaftliche Akteure vor Ort
• Projektbezogene Zusammenarbeit mit der Kommune und anderen christlichen Gemeinden
• Sorge um die Gebäude und Liegenschaften des Kirchortes
• Mitarbeit im Pfarreirat
• Information an den Pfarrer/die Pfarreileitung und die hauptamtlichen Mitarbeiter:innen der Pfarrei bezüglich der Situation des Kirchortes
Dabei gibt es zwei Grenzen: den Etat der Pfarrei und den Dienstplan der Hauptamtlichen. Den Kirchorten stehen nach der Ordnung Mittel zur Verfügung, aber größere Ausgaben müssen geplant, gemeinsam im Pfarreirat besprochen und vom Kirchenvorstand beschlossen werden. Die Hauptamtlichen sind auf Pfarreiebene eingesetzt und entscheiden auf dieser Ebene, wie sie Aufgaben verteilen. Aktivitäten für den Kirchort müssen hier also teilweise mit eigenen Kräften geplant und durchgeführt werden. Deshalb muss der Kirchortrat schauen, welche Ideen allein verwirklicht werden können. Hier kann es gut sein, sich mit Partner:innen im Ort oder mit anderen Kirchorten zusammen zu tun. Wichtig ist: Sie müssen nicht alles ersetzen oder erhalten, was früher durch Hauptamtliche gemacht wurde!
Vorüberlegungen von Aktivitäten:
• Wofür haben wir Leute? Wofür finden wir begeisterte Mitstreiter:innen?
• Wer kann die Menschen ansprechen?
• Was wollen wir und was können wir hier – so lauten die Kernfragen. Dabei realistisch zu bleiben, ist manchmal ernüchternd, aber lohnend.
• Wo ist es gut, etwas zu lassen?
• Wo sehen wir neue Impulse?
Solche Fragen halten vielleicht von sich vordrängelnden Aufgaben ab, aber führen am Ende zu mehr Zufriedenheit und weniger Überlastung.
Der Pfarreirat gestaltet in gemeinsamer Verantwortung der Getauften und Gefirmten aus den verschiedenen Kirchorten die Gesamtpastoral in der Pfarrei. Er koordiniert zusammen mit dem Pfarrer/der Pfarreileitung und den weiteren hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter:innen die Zusammenarbeit zwischen den Kirchorten. In diesem Zusammenhang kommen ihm insbesondere folgende Aufgaben zu:
• Beratung und Unterstützung des Pfarrers/der Pfarreileitung in den pastoralen Belangen, die die Pfarrei betreffen, unter Einbeziehung der Perspektive der verschiedenen Kirchorte
• Planung und Koordination der baulichen Anforderungen und pastoralen Aktivitäten in den Kirchorten sowie Priorisierung dieser im Rahmen der Haushaltplanung des Kirchenvorstands
• Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Pfarrei und Beratung über Beauftragungen von Engagierten in verschieden Bereichen, z. B. die Beauftragungen für Diakonats- und Kommunionhelfer:innen muss vom Pfarreirat bestätigt werden
• Beobachtung der Entstehung und Entwicklung kirchlichen Lebens in der Pfarrei, Einbezug von Einrichtungen und Initiativen in die Mitarbeit und Entscheidung über die Eigenschaft als „Kirchort“
• Beschwerdestelle auf Pfarreiebene bei Konflikten zwischen Kirchorten
• Wahl einer Vertretung in den Katholikenrat des Bistums Erfurt, der – falls er nicht schon Mitglied ist – mit der Wahl in den Katholikenrat Mitglied des Pfarreirates wird
• Wahl einer Vertretung in den Kirchenvorstand