Positionspapier 2.0
Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten verabschiedet überarbeitetes Positionspapier
Das Leitmotiv der Präventionsarbeit im Bistum Erfurt ist „Miteinander achtsam leben“.
Zahlreiche Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden jeden Tag in den Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen des Bistums betreut, gefördert und im Glauben gestärkt. In den vergangenen Jahren wurden die Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt umfangreich aufgebaut und weiterentwickelt. Das erworbene Wissen und die damit verbundene Handlungssicherheit ermöglicht es Verantwortlichen, sichere Orte und Veranstaltungen für alle Menschen anzubieten. Die Prävention sexualisierter Gewalt wird somit immer mehr zu einer selbstverständlichen inneren Haltung in allen Bereichen des Bistums.
kostenfrei und anonym
Telefonzeiten Mo | Mi | Fr | 9.00 – 14.00 Uhr |
Für haupt- und nebenamtlich Tätige des Bischöflichen Ordinariates Erfurt mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Für Jugendliche und junge Erwachsene mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Für haupt- und ehrenamtlich Tätige mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
Es ist ebenfalls möglich, dass eine Präventionsschulungen bei Ihnen vor Ort angeboten wird. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt mit der Assistenz der Präventionsbeauftragten auf.
Laura Hoffmann
Präventionsbeauftragte (Elternzeitvertretung)
Herrmannsplatz 9, 99084 Erfurt
0361 65 72 - 386
praeventionsbeauftragte@bistum-erfurt.de
Carmen Bröckl
Präventionsbeauftragte (in Elternzeit)
Herrmannsplatz 9, 99084 Erfurt
0361 65 72 - 386
praeventionsbeauftragte@bistum-erfurt.de
Sabine Gstalder
Assistenz
Herrmannsplatz 9, 99084 Erfurt
0361 65 72 - 314
praevention-assistenz@bistum-erfurt.de
Arbeitshilfen
Miteinander achtsam leben - Kurzbroschüre zur Prävention im Bistum [2024]
Miteinander achtsam leben – Broschüre für ehrenamtlich Tätige
Miteinander achtsam leben – Broschüre für haupt- und nebenamtlich Tätige
Einlegeblatt zur Borschüre Augen auf – hinsehen und schützen
Informationen zum Thema
Zentrale Maßnahmen der deutschen katholischen Kirche
im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im kirchlichen Bereich
Sind Sie selbst von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext betroffen oder ist Ihnen bereits in vergangenen Jahren eine solche Tat wiederfahren? Losgelöst davon wie schwerwiegend die Tat war und wie lange sie zurückliegt, können Sie sich jederzeit an eine der unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums Erfurt wenden. Sie stehen für vertrauliche Gespräche und die Vermittlung von Hilfsangeboten zur Verfügung.
Sie können auch gerne eine Vertrauensperson hinzuziehen oder diese mit der Kontaktaufnahme beauftragen.
Dipl.-Med. Michael Kellert
0172 7 91 39 33
michael.kellert@gmx.de
Ursula Samietz
0174 3 28 40 04
ursula.samietz@web.de
Sollten Sie einen begründeten Verdacht haben, dass jemand im kirchlichen Kontext von sexualisierter Gewalt betroffen ist oder war, gehen Sie folgendermaßen vor:
Bewahren Sie Ruhe! Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen! Konfrontieren Sie niemanden mit diesem Verdacht!
Schärfen Sie Ihre Wahrnehmung! Beobachten Sie die Anzeichen, die Sie zu Ihrem Verdacht führten, genauer und über einen gewissen Zeitraum. Schauen Sie nicht weg!
Dokumentieren Sie den Verdacht. Unterscheiden Sie das wirklich Erlebte/Gesagte von ihren eigenen Gefühlen und Interpretationen (Datum, Uhrzeit, gestellte Fragen, wörtliche Zitate). Bewahren Sie die Dokumentation unbedingt sicher und unzugänglich auf! Dokumentationsbogen
Suchen Sie sich Unterstützung! Halten Sie Rücksprache mit einer Vertrauensperson im privaten oder beruflichen Umfeld und gleichen Sie Ihre Einschätzung ab.
Benachrichtigen Sie die dienstvorgesetzte Person (bei Verdacht gegen die dienstvorgesetzte Person, wenden Sie sich an eine der unabhängigen Ansprechpersonen).
Dipl.-Med. Michael Kellert
0172 7 91 39 33
michael.kellert@gmx.de
Ursula Samietz
0174 3 28 40 04
ursula.samietz@web.de
Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer haupt-, neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeit Kinder, Jugendliche bzw. schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, beraten, ausbilden oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben, sind zur Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet.
Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit in Ihrer Pfarrei, Einrichtung, Ihrem Verband:
Zu Beginn Ihres Ehrenamtes erhalten Sie von Ihrer Tätigkeitsstätte eine Bestätigung über Ihre ehrenamtliche Tätigkeit zur Beantragung des EFZ. Beantragen Sie damit eigenständig das EFZ bei der für Sie zuständigen Meldebehörde. Durch die Vorlage der Bestätigung über Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ist die Beantragung für Sie gebührenfrei.
Legen Sie das EFZ nach Erhalt zeitnah zur Einsichtnahme bei der bevollmächtigten Person Ihrer Tätigkeitsstätte vor. Sie erhalten das Original umgehend zurück. Der Vermerk über die Vorlage des EFZ wird unter Verschluss aufbewahrt.
Für die erforderliche Wiedervorlage des Erweiterten Führungszeugnisses nach fünf Jahren, erhalten Sie von Ihrer Tätigkeitsstätte eine Aufforderung. Der weitere Vorgang bleibt gleich.
In einer haupt- oder nebenberuflichen Anstellung beim Bistum Erfurt:
Wollen Sie sich für eine haupt- oder nebenamtliche Stelle beim Bistum Erfurt bewerben, gilt die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses, wenn für die entsprechende Stelle gefordert, als Teil der Bewerbungsunterlagen. Sie sind entsprechend selbst für die Einholung und Bezahlung verantwortlich.
Für die erforderliche Wiedervorlage des Erweiterten Führungszeugnisses nach fünf Jahren, erhalten Sie aus der Personalverwaltung eine Aufforderung. Beantragen Sie auf Grundlage der erhaltenen Unterlagen eigenständig das EFZ bei der für Sie zuständigen Meldebehörde. Dieses wird Ihnen persönlich zugeschickt. Die entstandenen Kosten können Sie anschließend beim Bistum Erfurt zur Erstattung einreichen.
Legen Sie das EFZ nach Erhalt zeitnah zur Einsichtnahme bei der bevollmächtigten Person vor. Sie erhalten das Original umgehend zurück. Der Vermerk über die Vorlage des EFZ wird unter Verschluss aufbewahrt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Tanja Kestel
0361 65 72 - 114
Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer haupt-, neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeit Kinder, Jugendliche bzw. schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, beraten, ausbilden oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben, sind zur Unterzeichnung einer Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung verpflichtet.
In der Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung verpflichten sich oben genannte Mitarbeitende zu einem achtsamen, wertschätzenden und verantwortungsbewussten Verhalten, sodass Kinder, Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt geschützt sind. Sie versichern außerdem, dass sie nicht für eine Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt verurteilt wurden, bzw. dass sie den Arbeitgeber informieren, falls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Eine einmalige Unterzeichnung der SA&VE pro Tätigkeitsstätte ist ausreichend. Bei der Aufnahme einer ehren-, haupt- oder nebenamtliche Tätigkeit bei einer weiteren Tätigkeitsstätte, müssen Sie die SA&VE erneut unterschreiben.
Die unterschriebene Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung wird unter Verschluss aufbewahrt.
Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten verabschiedet überarbeitetes Positionspapier
Veranstaltungen der Bundeskonferenz der Präventionsbeauftragten zum Katholikentag 2024
Gemeinsamer Fachtag aller Schulungsreferent:innen Prävention von Bistum und Caritas
Präventionsarbeit im Bistum Erfurt wird durch neu ausgebildete Schulungsreferent:innen gestärkt
Präventionsbeauftragte zu Gast bei Kinderschutz-Podcast des Thüringer Ministeriums für Jugend, Bildung und Sport