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Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leid
Antragsformulare
Ab 1. Januar 2021
Antragsformular auf Leistungen in Anerkennung des Leids (PC-Version)
Antragsformular auf Leistungen in Anerkennung des Leids (handschriftliche Version)
Vor dem 1. Januar 2021
Antragsformular bei abgeschlossenen Verfahren zur Anerkennung des Leids vor dem 1. Januar 2021 (PC-Version)
Antragsformular bei abgeschlossenen Verfahren zur Anerkennung des Leids vor dem 1. Januar 2021 (handschriftliche Version)
Alle Verdachtsfälle werden im Bischöflichen Beraterstab gemeinsam mit dem Bischof beraten und das weitere Vorgehen entsprechend der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- und hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ beschlossen und begleitet. Zum Bischöflichen Beraterstab gehören eine Juristin, eine Sozialpädagogin, ein Arzt und ein Psychiater sowie die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bischöflichen Ordinariat.
Wohin kann ich mich als Betroffene/r oder Zeuge/Zeugin wenden?
Die Bischöflichen Beauftragten Michael Kellert und Ursula Samietz sind Ansprechpersonen für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch im Sinne der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.
Sie stehen für vertrauliche Gespräche und die Vermittlung von Hilfsangeboten zur Verfügung. Darüber hinaus sind sie Ansprechpersonen für die Entgegennahme von Anträgen auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde.
Herrmannsplatz 9, 99084 Erfurt
Dipl.-Med. Michael Kellert
0172 7 91 39 33
michael.kellert@gmx.de
Ursula Samietz
0174 - 32 84 004
ursula.samietz@web.de
Die Kommission hat das Ziel, sexuellen Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Priester und kirchliche Mitarbeiter im Raum der katholischen Kirche unabhängig aufzuarbeiten.
Diese soll den Fragen nachgehen, wie viele Fälle sexuellen Missbrauchs es im Bistum Erfurt gegeben hat, wie die Verantwortlichen mit den Betroffenen und den Beschuldigten umgegangen sind und ob es Strukturen gibt, die sexuellen Missbrauch ermöglichen, erleichtern oder dessen Aufdeckung erschweren.
Die Ordnung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Erfurt, die u.a. die Zusammensetzung und Aufgaben der Kommission regelt, trat mit Veröffentlichung des Amtsblattes März 2021 in Kraft.
Dr. Ulrike Brune (Vorsitzende)
Universitätsprofessor em. Dr. Michael Winkler (Stellv. Vorsitzender)
Leitender Oberstaatsanwalt em. Franz Trost (Stellv. Vorsitzender)
Bernd Schulz
Florian Döring
Dr. des. Andrea Wittkampf, Dipl.-Hist.
Postanschrift: Herrmannsplatz 9, 99084 Erfurt
E-Mail: aufarbeitungskommission@bistum-erfurt.de
Bitte um Mithilfe (PM vom 29.07.2024)
Wechsel an der Spitze der Aufarbeitungskommission (PM vom 24.08.2023) (pdf)
Aufruf zur Mitarbeit in der Aufarbeitungskommission des Bistums Erfurt (pdf)
Datenschutzhinweise für Interessenten zur Mitarbeit in der Aufarbeitungskommission (pdf)
Online-Angebote
Prävention von sexualisierter Gewalt im Bistum Erfurt
Präventionsbeauftragte des Bistums Erfurt
Webseite der Deutschen Bischofskonferenz
Zentrale Maßnahmen zur Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen
(Link zur DBK)
MHG-Studie
MHG-Studie Zusammenfassung Deutsch
(Link zur DBK)