Finanzen
Informationen zum
Haushaltskonsolidierungs-
prozess
im Bistum Erfurt
Das Bistum Erfurt steht vor großen finanziellen Herausforderungen und möchte durch einen laufenden Haushaltskonsolidierungsprozess seine Mittel nachhaltig neu ausrichten, um weiterhin eine stabile Grundlage für das kirchliche Leben in Gemeinden und Einrichtungen zu sichern.
Finanzberichte
Bistum Erfurt, Bischöflicher Stuhl zu Erfurt, Domkapitel zu Erfurt
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Diözesanvermögensverwaltungsrat
Der DVVR ist für Rechtsgeschäftsgeschäfte des Bistums, der Kirchengemeinden und anderer Rechtsträger, zuständig. Das Gremium, das im Kirchenrecht vorgesehen ist, soll mit drei bis fünf externen und unabhängigen ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt sein. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrat:
Vorsitz: Bischof Ulich Neymeyr
Mitglieder
Martin Diewald
Elmar Hupe
Klaus Georg Schmidbauer
Ralf Schwenken
Manuela Simon
Generalvikar Dominik Trost (beratend)
Statut des Diözesanvermögensverwaltungsrat
Kirchensteuerrat
Neben der Zuständigkeit für den Haushalt und Haushaltsplan des Bistums, sowie die Festsetzung der Höhe des Kirchensteuer-Hebesatzes und Entscheidungen über Erlass und Stundung der Kirchensteuer, berät der KSTR die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen.
Mitglieder des Kirchensteuerrates:
Vorsitz: Generalvikar Dominik Trost
Stellv. Vorsitz: Norbert Kaschek
Mitglieder
Matthias Heß
Elmar Hupe (beratend)
Pfarrer Andreas Kruse
Thomas Schmidt
Dr. Olaf Zucht