Finanzen

Informationen zum 
Haushaltskonsolidierungs-
prozess
im Bistum Erfurt

Das Bistum Erfurt steht vor großen finanziellen Herausforderungen und möchte durch einen laufenden Haushaltskonsolidierungsprozess seine Mittel nachhaltig neu ausrichten, um weiterhin eine stabile Grundlage für das kirchliche Leben in Gemeinden und Einrichtungen zu sichern.

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Finanzberichte

Bistum Erfurt, Bischöflicher Stuhl zu Erfurt, Domkapitel zu Erfurt

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Diözesanvermögensverwaltungsrat

Der DVVR ist für Rechtsgeschäftsgeschäfte des Bistums, der Kirchengemeinden und anderer Rechtsträger, zuständig. Das Gremium, das im Kirchenrecht vorgesehen ist, soll mit drei bis fünf externen und unabhängigen ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt sein. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrat:

Vorsitz: Bischof Ulich Neymeyr

Mitglieder

Martin Diewald
Elmar Hupe
Klaus Georg Schmidbauer
Ralf Schwenken
Manuela Simon
Generalvikar Dominik Trost (beratend)

Statut des Diözesanvermögensverwaltungsrat


Kirchensteuerrat

Neben der Zuständigkeit für den Haushalt und Haushaltsplan des Bistums, sowie die Festsetzung der Höhe des Kirchensteuer-Hebesatzes und Entscheidungen über Erlass und Stundung der Kirchensteuer, berät der KSTR die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen.

Mitglieder des Kirchensteuerrates:

Vorsitz: Generalvikar Dominik Trost

Stellv. Vorsitz: Norbert Kaschek

Mitglieder

Matthias Heß
Elmar Hupe (beratend)
Pfarrer Andreas Kruse
Thomas Schmidt
Dr. Olaf Zucht

Statut Kirchensteuerrat