Niemand darf diskriminiert werden.
Wir alle haben ein Recht auf Gleichgehandlung.
Die Menschenrechte gelten für alle Menschen gleichermaßen. Niemand darf benachteiligt werden wegen seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, Religion, seiner nationalen Zugehörigkeit,, politischen Überzeugung, seines Besitzes oder anderer Unterschiede.
– Artikel 2 der Menschenrechte –