Zum Umgang mit der Schweinegrippe

Hinweise der Deutschen Bischofskonferenz zur Vermeidung von Ansteckungen mit der Influenza A/H1N1 ("Schweinegrippe" / "neue Grippe") in Gottesdiensten

 

Die Zahl der in Deutschland an der neuen Grippe Erkrankten ist deutlich angestiegen. Jeder einzelne und die im öffentlichen Bereich Verantwortlichen sind aufgefordert, um der Ansteckung entgegenzuwirken. Dies gilt auch für den Bereich der Kirche.

Die Grundregel zur Minderung der Erkrankungsgefahr lautet: Wer an der Grippe erkrankt ist oder bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten.

Daraus folgt: Wer krank ist oder bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll keinen liturgischen Dienst ausüben. Dies gilt besonders für die Leiter von Wort-Gottes-Feiern, die Messdiener und Kommunionhelfer. Priester sollen nicht der Gemeindemesse vorstehen.

Zusätzlich empfehlen sich folgende Maßnahmen:

·    Bei Konzelebration soll in besonderer Weise darauf geachtet werden, dass man kein Ansteckungsrisiko eingeht.
·    Priester und Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen. Die Benutzung eines Desinfektionsmittels ist empfehlenswert.
·    Für den Empfang der Heiligen Eucharistie empfiehlt sich gegenwärtig die Handkommunion. Wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos verlangen Kelchkommunion und Mundkommunion besondere Vorsicht. Dasselbe gilt für den Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmung) beim Friedenszeichen nach dem Friedensgruß des Priesters.

Ratsam ist vorübergehend auch eine Zurückhaltung bei der Nutzung des Weihwasserbeckens in den Kirchen.

Im kirchlichen Bereich soll im Hinblick auf die neue Grippe verantwortlich gehandelt, aber eine überzogene Ängstlichkeit vermieden werden. Alle Beteiligten stehen in der Pflicht, das Mögliche und Nötige zu tun, um die Gefahr einer Ansteckung zu verkleinern.