Zu den geplanten Einsparungen im Doppelhaushalt des Freistaates Thüringen

Erklärung des Kommissariates der Bischöfe in Thüringen

Eine erste Gesamteinschätzung der vorgesehenen Änderungen der Leistungsgesetze des Freistaates Thüringen durch ein Haushaltbegleitgesetz zeigt, dass auch die freien Träger im schulischen und sozialen Bereich von Kürzungen der Landeszuschüsse betroffen sein werden.

Ü;berprüfungsbedürftig ist die Höhe der entstehenden zusätzlichen finanziellen Belastungen einer Familie, die gleichzeitig für ihre Kinder sowohl einen Schulplatz als auch einen Kindertagesstättenplatz eines freien Trägers in Anspruch nehmen möchte.

Durch die Höhe der Gesamtbeiträge können Familien mit mehreren Kindern sehr schnell an ihre finanziellen Grenzen stoßen.

Familien sollten daher nur so belastet werden, dass mit der Finanzierbarkeit die Wahlmöglichkeit für einen freien Schul- und Kindertagesstättenträger erhalten bleibt.

Unter Berücksichtigung notwendiger Sparmaßnahmen ist eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen Land, Kommune, freiem Träger und Familie geboten.

Ordinariatsrat Winfried Weinrich

Leiter des Katholischen Büros



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