Nach römisch-katholischem Kirchenrecht kann nur ein getaufter und gefirmter Mann zum Priester geweiht werden. Er muss unverheiratet sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Das Zölibatsversprechen legt der Kandidat bereits vor der Weihe ab.
Zwischen dem Eintritt in das Theologiestudium und dem Zeitpunkt der Priesterweihe liegen rund sieben Jahre. In dieser Zeit absolviert der Bewerber ein fünfjähriges Studium der Philosophie und Theologie sowie Praktika in Gemeinden und sozialen Einrichtungen. Die Priesteramtskandidaten der ostdeutschen Diözesen studieren in der Regel in Erfurt und leben im dortigen Priesterseminar, wo sie auch eine geistliche Prägung erhalten. Darüber hinaus ist es üblich, dass die Studenten zwei Semester außerhalb des Kollegs leben. Meist wechseln sie dabei die Stadt und die Universität.
Nach dem Studium geht der Priesterweihe die Weihe zum Diakon voraus, ein eigenständiges Dienstamt, das es schon im Urchristentum gab. Im Laufe der westlichen Kirchengeschichte entwickelte es sich zur Vorstufe des Priestertums. Die Aufgaben des Diakon liegen im gottesdienstlichen und caritativen Bereich. Seit dem II. Vatikanischen Konzil (1962-1965) ist die Eigenständigkeit des Diakonates wieder hergestellt. So können sich heute auch (verheiratete) Männer zum Diakon weihen lassen, ohne Priester werden zu wollen.
Die Priesterweihe erfolgt durch die Handauflegung und das Weihegebet des Bischofs. In seinem Gebet ruft der Bischof die Kraft Gottes auf den Weihekandidaten herab. Nach dem Bischof legen auch die anwesenden Priester des Bistums dem Kandidaten die Hände auf - als Zeichen der Aufnahme in die Gemeinschaft der Priester. Der Handauflegung und dem Gebet geht eine Befragung voraus, bei der der Weihekandidat seine der Bereitschaft zum Dienst öffentlich erklärt und dem Bischof und seinen Nachfolgern den Gehorsam verspricht. Da die Priesterweihe nach katholischen Glauben ein Sakrament ist, also ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit mit Gott, kann sie vom Menschen nicht rückgängig gemacht werden.
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