Caritas kritisiert Kürzungen für ALG II- und Sozialgeldempfänger
Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V.:*
Berlin. 12. Dezember 2007. Das Bundeskabinett hat auf dem Verordnungsweg eine einschneidende Einschränkung für Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldempfänger beschlossen. Ab dem 1. Januar 2008 wird demnach Personen in stationärer Behandlung anteilig der Regelsatz mit der Begründung gekürzt, dass sie dort kostenlose Verpflegung erhalten.
In der Praxis bedeutet das, dass Personen bei einem längerem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, wie zum Beispiel bei einer Mutter-Kind-Kur, der Regelsatz für die Aufenthaltsdauer um 35 Prozent gekürzt wird. Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, kritisiert: "Damit werden faktisch Mütter und Kinder, die von Grundsicherung leben, von der gesetzlichen Pflichtleistung Reha bzw. Vorsorge abgeschreckt." Die Erfahrungen der Caritas zeigen, dass immer mehr Arme sich diese Kuren nicht mehr leisten können. "Die Kürzung ist nicht sachgerecht, denn bei solchen Aufenthalten fallen auch Sonderbelastungen wie Kosten für Telefonate aus der Einrichtung, Zuzahlungen und Anschaffungen für Kleidung an, die aus dem gekürzten Regelsatz nicht mehr bezahlt werden können", so Neher.Auch Personen, die einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus haben, sind von der Leistungskürzung betroffen. Sie haben ebenfalls Sonderbelastungen wie Zuzahlungen, Fremdbetreuung von Kleinkindern oder Fahrtkosten für Krankenhausbesuche von Angehörigen. Neher fordert die Regierung auf, die Verordnung bis zu einer Entscheidung des Bundessozialgerichts im März 2008 auszusetzen. Die Rechtssprechung ist zu dieser Frage uneinheitlich. "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollte einer Entscheidung durch das Bundessozialgericht hier nicht vorgreifen", sagte Neher.
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