Erfurt (BiP). An der Spitze des Erfurter Domkapitels gibt es einen Wechsel. Dompropst Gregor Arndt wird auf eigenen Wunsch ab 1. August Pfarrer in Leinefelde und aus dem Domkapitel ausscheiden. Als seinen Nachfolger hat Bischof Ulrich Neymeyr auf Vorschlag der Domkapitulare Weihbischof Reinhard Hauke ernannt, der schon einmal von 2010 bis 2012 dem Domkapitel vorstand. Die Entpflichtung des alten und die Amtseinführung des neuen Dompropstes erfolgt im Rahmen eines Gottesdienstes mit Bischof Neymeyr am Samstag, 18. Juni um 18 Uhr im Erfurter Dom.
Einen Tag später wird sich der bisherige Dompropst auch als Dompfarrer von der Domberggemeinde im Rahmen eines Gemeindefestes verabschieden. Für diese Stelle gibt es jedoch keine Nachfolgeregelung. Im Zuge der Strukturreform des Bistums Erfurt werden die Dompfarrei St. Marien und die Pfarrei St. Severi am 1. Januar 2017 mit den anderen Innenstadtgemeinden in der dann neugegründeten Stadtpfarrei St. Laurentius aufgehen. Das Amt des Dompfarrers entfällt damit.
Stichwort: "Domkapitel"
Das Domkapitel (von caput, lat., Kopf), ist das Leitungsgremium einer Bischofskirche. Seine Mitglieder sind Priester, die vom Ortsbischof ausgewählt und zu Domkapitularen (auch als Domherren oder Kanoniker bezeichnet) ernannt werden. Dabei ist das Domkapitel zu hören. Sein Vorsitzender führt den Titel "Dompropst".
Die Größe des Domkapitels variiert je nach Größe der Diözese, wobei die im Einzugsbereich des Domes wohnenden Kapitelsmitglieder residierende Domkapitulare und die außerhalb nichtresidierende Domkapitulare genannt werden. Zum Erfurter Kapitel gehören fünf residierende und drei nichtresidierende Domkapitulare.
Als juristische Person wird die Arbeit des Kapitels durch das allgemeine Kirchenrecht, durch Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz und Konkordatsbestimmungen festgelegt. Hinzu kommen noch verschiedene Gewohnheiten der Diözese und geschichtliche Eigenheiten, die die Aufgaben des Domkapitels bestimmen.
Seine erste Aufgabe ist es, die Liturgie in der Bischofskirche ("Dom", Kathedrale) zu organisieren und für eine würdige Durchführung von feierlichen Gottesdiensten zu sorgen.
In den meisten deutschen (Erz-)Bistümern obliegt es dem Domkapitel, beim Amtsverzicht oder Tod des Bischofs für die Ü;bergangszeit einen Diözesanadministrator zu wählen, der das Bistum bis zur Ernennung eines neuen Bischofs leitet.
Die deutschen Domkapitel, ausgenommen die der bayerischen Diözesen und des Bistums Speyer, wählen den Bischof aus einer Dreierliste des Papstes und beraten ihn bei der Leitung des Bistums.
20.05.2016