Angesichts der coronabedingten dramatischen Lage und Entwicklung der Inzidenzzahlen in Hildburghausen ist es nachvollziehbar, dass der Landkreis Hildburghausen seine Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ausweitet.
Allerdings befremdet es, dass die faktischen Gottesdienstverbote ohne jede Rücksprache mit den Kirchen erfolgt sind, noch dazu am Vorabend des 1. Advents. Unsere Verfassung schützt die freie Ausübung der Religion. Das ist ein hohes Gut, kein beliebiges. Die Kirchen haben in der Corona-Krise bisher in ihrem Bereich Menschenmögliches getan, um einerseits dem Schutz der Allgemeinheit vor dem Virus gerecht zu werden und andererseits die Feier von Gottesdiensten zu ermöglichen. Das zeigen allein schon die strengen Hygienekonzepte für Gottesdienste und Gemeindeleben mit ihren drastischen Teilnahmebeschränkungen.
Natürlich ist der Schutz der Bevölkerung vor dem Virus und die Achtung von Grundrechten ein Balance-Akt. Ich hätte es daher begrüßt, wenn, wie bisher immer von staatlicher Seite geschehen, der Landkreis das Gespräch mit den Kirchen vor dem Erlass der aktualisierten Allgemeinverfügung gesucht hätte.
Katholischerseits werden wir gleich am Montag zu Gesprächen auf den Landkreis Hildburghausen zugehen.