Eine der ersten Amtshandlungen des im Oktober dieses Jahres neu gewählten Kirchensteuerrats war die Verabschiedung des Haushalts für 2025 in seiner konstituirenden Sitzung am 9.12.2024. Der Haushalt tritt am 1.1.2025 in Kraft. Erstmals in der noch jungen Geschichte des Bistums konnte kein ausgeglichener Haushalt verabschiedet werden. Den erwarteten Einnahmen in Höhe von ca. 63 Millionen Euro stehen ca. 65 Millionen Euro an Aufwendungen gegenüber.
Mit Blick auf das daraus resultierende Defizit in Höhe von 2 Millionen Euro, zukünftig sinkenden Kirchensteuereinnahmen und dem Auslaufen des Strukturbeitrags Ost ab 1. Januar 2026, dieser betrug zuletzt 10 Millionen Euro, hat das Bistum Maßnahmen eingeleitet, die den Haushalt konsolidieren sollen. Konkret spürbar werden diese zuerst bei den Baukostenzuschüssen des Bistums, die einen wesentlichen Kostenpunkt darstellen. 60 Baumaßnahmen, die in 2025 neu beginnen sollten, werden zunächst zurückgestellt.
Für die Pfarreien und Kirchorte mit ihren Kirchen und Gebäuden bedeutet dies konkret, dass bereits begonnene Baumaßnahmen weitergeführt werden. Noch nicht begonnene werden 2025 nicht realisiert, außer es ist Gefahr im Verzug. Die Zurückstellung bedeutet noch nicht die Aufgabe des Vorhabens.
Parallel wird eine Immobilienstrategie konzipiert, an deren Entwicklung die Gemeinden vor Ort mit einbezogen werden. Bereits im Mai dieses Jahres wurden alle Pfarreien mit ihren Gremien dazu aufgerufen, zu überlegen, welches ihrer Gebäude auf Zukunft zwingend notwendig ist. Dies wird, dessen ist sich das Bistum bewusst, ein schmerzhafter, aber notwendiger und unaufschiebbarer Prozess.
Neben den die Bauvorhaben und Immobilien betreffenden Maßnahmen, werden auch alle anderen Bereiche im Haushalt des Bistums auf den Prüfstand gestellt. Konkrete Entscheidungen hierzu stehen derzeit noch aus, sollen aber im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitet werden.