Erfurt (BiP). Die Katholische Kirche fordert deutliche Änderungen am Entwurf des Thüringer Kindertagesstätten-Gesetzes.
"Der Gesetzesentwurf garantiert nicht mehr den Vorrang freier und gemeinnütziger Träger, eine Kindertagesstätte zu betreiben. Auf lange Sicht ist damit eine Ausdünnung der Trägerlandschaft zu befürchten", teilte der Leiter des Katholischen Büros Erfurt, Winfried Weinrich, am Vortag der Gesetzesanhörung im Landtag mit.
Die Einführung des Thüringer Erziehungsgeldes sieht Weinrich dagegen positiv: "Hier schließt sich eine Gerechtigkeitslücke. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen oder die eine öffentliche Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, werden gleich behandelt." Allerdings fordert Weinrich, das Geld direkt an die Eltern auszuzahlen, damit die Wahlfreiheit zwischen eigener Erziehung und der durch Dritte deutlich sei.
Kritisch sieht der Leiter des Katholischen Büros die Absicht, künftig Landkreise und kreisfreie Städte allein über den Bedarf an Kita-Plätzen entscheiden zu lassen. "Aufgrund der zu erwartenden Umstrukturierungen der Kindertagesstättenlandschaft ist das für freie Träger nicht akzeptabel", sagte Weinrich. Lieber möchte er an der alten und bewährten Praxis festhalten, Bedarfspläne einvernehmlich zwischen Gemeinden und freien Trägern aufstellen zu lassen.
Als realitätsfern beurteilt Weinrich am Gesetzesentwurf, die Träger an den anfallenden Betriebskosten zu beteiligen, was letztendlich die Elternbeiträge steigen ließe. "Gerade kirchliche Träger haben erhebliche Eigenleistungen bei den Investitionen für Kindertagesstätten erbracht und müssen weitere Investitionen auch künftig tätigen. Mehr ist einfach nicht möglich", warnt Weinrich.
Er schlägt dagegen vor, die Infrastrukturpauschale des Landes künftig nur für Investitionen in Tageseinrichtungen und auf Dauer auch für die Sachkosten einzusetzen. "Damit könnten auch in Zukunft verträgliche Elternbeiträge beibehalten werden."
Weinrich begrüßt am Gesetzesentwurf, dass wie bisher nur pädagogische Fachkräfte in den Kitas eingesetzt werden sollen und der Aufwand für die Leitung einer Tagesstätte im Personalschlüssel Berücksichtigung finden wird.
Allerdings drohe sich der Betreuungsschlüssel für Kinder ab drei Jahren zu verschlechtern. "Gab es bisher 1,6 Erzieher für 15 bis 20 Kinder, soll jetzt nur noch eine pädagogische Kraft für 15 Kinder zur Verfügung stehen", rechnete Weinrich vor.
Im gleichen Zusammenhang kritisierte Weinrich, dass der Gesetzesentwurf keine konkreten Aussagen über den Betreuungsschlüssel für behinderte Kinder ab 2008 enthalte. "Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf", so Weinrich.
Schriftliche Stellungnahme des Katholischen Büros

