Mobil in Gelb

Bonifatiuswerk sponsert VW-Bus für die Domgemeinde in Nordhausen

Thomas Twents, Leiter der Projektverwaltung im Bonifatiuswerk (v. l.), Pfarrer Richard Hentrich. Foto: Sr. Theresita M. Müller

Die katholische Kirchengemeinde Dom zum Heiligen Kreuz in Nordhausen hat einen neuen rapsgelben VW-Bus, gefördert vom Bonifatiuswerk Paderborn, erhalten, den sogenannten Boni-Bus.

„Wir haben schon immer einen BONI-Bus gehabt, schon zu DDR-Zeiten, auch wenn er da noch anders aussah“, sagt Richard Hentrich, Pfarrer der Kirchengemeinde Dom zum Heiligen Kreuz in Nordhausen, als er den VW-Bus in Paderborn abholt. „Der BONI-Bus ist ein Bekenntnisbus durch seine Aufschrift ‚Keiner soll alleine glauben‘. Er ist überall bekannt.“ Das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken in Paderborn ist Namensgeber der rapsgelben Fahrzeuge. Es fördert jeden BONI-Bus mit zwei Dritteln der Anschaffungskosten dort, wo Katholiken in einer Minderheit leben.
So zum Beispiel in Nordhausen. Die Pfarrei Dom zum Heiligen Kreuz umfasst den gesamten Landkreis Nordhausen mit seinen 714 Quadratkilometern. 89.900 Menschen leben hier, davon 3.800 Katholiken, das entspricht einem Anteil von 4 %. Das KFZ-Kennzeichen ist mit Bedacht gewählt: NDH-HK 968. Die Zahl 968 steht für das Todesjahr der heiligen Mathilde, der Ehefrau des ersten deutschen Königs Heinrich I. Sie gründete 961 auf dem Boden der Burganlage Nordhausen ein Frauenstift. Rund vierzig Jahre später schenkte vermutlich ihr Urenkel Kaiser Otto III. dem Stift Splitter vom Kreuz Christi. Diese gaben dem Kirchbau den Namen „Dom zum Heiligen Kreuz“, worauf auf dem Nummernschild die Buchstaben HK hinweisen.
Mobilität ist unabdingbar in der großen Kirchengemeinde im südlichen Harzvorland. Der BONI-Bus wird genutzt für Auftritte der Kinder- und der Jugendschola, Fahrten in die Bildungshäuser in Erfurt und Heiligenstadt, um Senioren zu den Gottesdiensten und Ministranten zu Freizeiten zu fahren und für vieles mehr. (Sr. Theresita M. Müller)

Pressemitteilung des Diaspora-Hilfswerkes „Bonifatiuswerk“ vom 03.04.2019