Keine Sanktionen wegen privater Lebensführung

Neue Missio Canonica für Religionslehrer:innen im Bistum Erfurt

Am 1. November 2023 tritt die neue Missio-Ordnung für das Bistum Erfurt in Kraft. Die Missio Canonica ist die kirchliche Bevollmächtigung, die Religionslehrer:innen benötigen, um katholischen Religionsunterricht zu erteilen. In der neuen Ordnung wird darauf verzichtet, die private Lebensführung rechtlich zu sanktionieren.

Bereits am 23. Januar 2023 hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz eine neue Musterordnung für die Erteilung der Missio Canonica beschlossen. Sie löst damit die Rahmenrichtlinien für die Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio Canonica für Lehrer:innen mit dem Fach Katholische Religionslehre vom September 1973 ab.
(Erz-)Bistümer im Nord-Osten haben sich auf einen gemeinsamen Text der Missio-Ordnung verständigt. So gibt es künftig in der Nord-Ost-Region z.B. eine gemeinsame Missio-Kommission. Die Missio Canoncia wird für das Bistum Erfurt am 1. November 2023 in Kraft gesetzt. Zum gleichen Datum tritt die Ordnung für die Missio canonica Kommission des Bistums Erfurt vom 1. Januar 2000 außer Kraft.

Missio Canoncia für das Bistum Erfurt (pdf)
(Datei am 6.11.2023 neu hochgeladen)

Die Missio Canonica ist, neben der entsprechenden fachlichen Qualifikation, die Voraussetzung zur Erteilung von Katholischem Religionsunterricht. Nach bestandener Zweiter Staatsprüfung wird die Missio Canonica auf Antrag verliehen.

Neben der fachlichen Qualifikation sind Kriterien für die Verleihung der Missio Canoncia, dass die Religionslehrer:innen bereit sind, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Katholischen Kirche zu erteilen. Außerdem sollen die Religionslehrer:innen ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht geben. Der Beruf der Religionslehrkraft ist anspruchsvoll und herausfordernd. Mit der Erteilung will der Bischof die Religionslehrkräfte ermutigen, diese Herausforderungen anzunehmen. Die Missio Canonica ist vor allem eine Vertrauenserklärung, die mit der Zusage verbunden ist, dass die Kirche die Religionslehrer:innen begleitet und unterstützt.

Anmerkung der Redaktion: Text verändert am 2.11.2023.