Presse-Erklärung des Katholischen Büros - Kommissariat der Bischöfe in Thüringen - zu den Entscheidungen des Bundesrates über das Zuwanderungsgesetz und über Hartz IV
Die zu erwartende Zustimmung des Bundesrates zum Zuwanderungsgesetz wird von Seiten des Katholischen Büros ausdrücklich begrüßt. Damit können langwierige Verhandlungen, die zu einem parteiübergreifenden Konsens geführt haben, nun endlich in die Praxis überführt werden.
Kirchlicherseits werden besonders die Verbesserungen im Bereich der humanitären Zuwanderung begrüßt (Flüchtlingsstatus bei nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung sowie die Einführung einer Härtefallregelung).
Damit ist auch für den Freistaat Thüringen die Möglichkeit gegeben, eine Härtefallkommission einzurichten, die kirchlicherseits schon seit längerem gefordert wird.
Darüber hinaus ist es sachgerecht und zu begrüßen, dass die ostdeutschen Länder dem Hartz IV-Konzept nicht zustimmen. Der vorliegende Gesetzentwurf hat zu wenig die hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen in den neuen Bundesländern in den Blick genommen, für die es kaum realistische Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Es bleibt zu hoffen, dass bezüglich der Langzeitarbeitslosen eine Korrektur der Hartz IV-Gesetze vorgenommen wird.
Erfurt, 9.7.2004
Ordinariatsrat Winfried Weinrich
Leiter des Katholischen Büros
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