Zur Debatte um die Legalisierung der Sterbehilfe für Kinder in Belgien hat Diözesan-Administrator Weihbischof Reinhard Hauke für die "Thüringer Allgemeine" eine Stellungnahme geschrieben, die nachfolgend im vollen Wortlaut dokumentiert wird:
Die katholische Kirche lehnt die aktive Sterbehilfe grundsätzlich ab, und das gilt uneingeschränkt auch für die Sterbehilfe bei todkranken Kindern. Dennoch ist der Wunsch eines unheilbar kranken Kindes oder Jugendlichen, sterben zu wollen, ernst zu nehmen.
Palliativmediziner raten allerdings dazu herauszufinden, was einen solchen Wunsch tatsächlich hervorbringt. Es können Schmerzen oder die Angst vor Einsamkeit sein, oder der Wunsch des Kindes, die Eltern nicht mitleiden zu lassen oder ihnen nicht zur Last zu fallen. In all diesen Fällen gibt es durch Schmerztherapie und menschliche Zuwendung andere, bessere Lösungen als die Sterbehilfe.
Ein Ausbau der Palliativmedizin und -versorgung ist daher dringend erforderlich. Das würde auch Angehörigen und Freunden helfen, sich auf die Situation des Kindes oder Jugendlichen einzulassen, weil sie Fachleute und Helfer an ihrer Seite hätten. Die Legalisierung der Sterbehilfe für Kinder, wie in Belgien geschehen, schafft dagegen keinen humaneren Umgang mit Krankheit, Leiden, Sterben und Tod.
Diözesan-Administrator Weihbischof Reinhard Hauke
Berichterstattung in der Thüringer Allgemeinen vom 26.2.2014