Gegenseitiges Ausspielen hilft niemandem

Presseerklärung des Katholischen Büros Thüringen zur Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes

Erfurt. Mit dem 17. Juni 2015 wird im Thüringer Landtag das Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Landeserziehungeldes in zweiter Lesung beraten und beschlossen werden. Kirchlicherseits wird der vorgesehenen Aufhebung des Landeserziehungsgeldes nicht zugestimmt und dafür plädiert, diese Leistungen in geeigneter Weise direkt den Familien zukommen zu lassen.

Bindung und Bildung der Kinder, insbesondere in den ersten zwei Lebensjahren, stehen in einem engen Zusammenhang. Ja, Bindung geht der Bildung voraus.
Deshalb hilft es weder den Kindern noch den Eltern, wenn Direktleistungen an Familien, wie beispielsweise das Thüringer Landeserziehungsgeld auf der einen Seite und der Ausbau eines bedarfsgerechten qualitativ guten Tagesbetreuungsnetzes auf der anderen Seite, gegeneinander ausgespielt werden. Eltern brauchen für ihre Kinder beides, um in echter Wahlfreiheit den für ihre konkrete familiäre Situation richtigen Weg gehen zu können. Dabei ist es beachtlich, dass sich die überwiegende Mehrheit der sich am Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags beteiligten Bürgerinnen und Bürger für die Beibehaltung des Thüringer Landeserziehungsgeldes ausgesprochen haben.

Sowohl das Betreuungsgeld auf Bundesebene als auch das Thüringer Landeserziehungsgeld sind mit insgesamt 300 EUR auch eine angemessene Anerkennung für die Erziehungsleistung der Familien.

Erfurt, 16. Juni 2015

gez. Ordinariatsrat Winfried Weinrich
Leiter des Katholischen Büros