Für eine menschenwürdige Bestattungskultur

Stellungnahme des Katholischen Büros Erfurt zum ersten Thüringer Bestattungsgesetz

Erfurt (BiP). Die Katholische Kirche begrüßt die Verabschiedung des ersten Thüringer Bestattungsgesetzes. Der Gesetzesentwurf, über den der Landtag am Donnerstag abstimmt, ermögliche eine "menschenwürdige Bestattungskultur", teilte der Leiter des Katholischen Büros, Winfried Weinrich, in Erfurt mit.


Dass das Gesetz am Friedhof als Ort der Bestattung festhalte, vermerkt Weinrich positiv. Außerdem gebe es nun eine Bestattungspflicht für Totgeburten über 500 Gramm Körpergewicht und die Möglichkeit, Fehlgeburten unter 500 Gramm auf Wunsch der Eltern zu bestatten. "Das hilft Eltern, mit dem Verlust ihres ungeborenen Kindes fertig zu werden", führte Weinrich aus.


Das neue Gesetz sieht vor, bis zu 48 Stunden mit der Ü;berführung der Verstorbenen in die Leichenhalle warten zu können. Auch diese Regelung sei der Situation Trauernder angemessen. "Damit ist ein Zeitraum gesetzlich verankert, während dessen die Angehörigen am Sterbeort oder zu Hause vom Verstorbenen Abschied nehmen können", erläuterte Weinrich. Zudem sei so genug Anreisezeit für Angehörige, die außerhalb Thüringens wohnten, um den Verstorbenen vor der Aufbahrung in der Leichenhalle zu sehen.


Bis das neue Gesetz im Freistaat in Kraft tritt, regelt noch DDR-Recht aus dem Jahr 1980 das Bestattungswesen. An der Formulierung des ersten Thüringer Bestattungsgesetzes beteiligte sich das Katholische Büro während zahlreicher Anhörungen im Landtag. Das Büro vertritt als Kommissariat der drei katholischen Thüringer Bischöfe deren Anliegen im politischen Raum.

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