Freie Schulen müssen bleiben

Freie Träger zum Kienbaum-Gutachten über die Schülerkosten im Freistaat Thüringen

Freie Träger zum Kienbaum-Gutachten über die Schülerkosten im Freistaat Thüringen...

Ordinariatsrat Winfried Weinrich

Leiter des Katholischen Büros Erfurt


Statement im Namen der Mitauftraggeber des Kienbaum-Gutachtens anlässlich der Präsentation am 28. März 2007 im Thüringer Landtag



1. Vorbemerkung


Im Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft heißt es gleich zu Beginn (? 1): "Schulen in freier Trägerschaft bereichern und ergänzen das Schulwesen in Thüringen. Diese Schulen sind Ausdruck eines vielfältigen Bildungsangebotes und tragen eigenverantwortlich neben den staatlichen Schulen zur Bildung und Erziehung insbesondere der jungen Menschen in Thüringen bei."


Anliegen dieser Präsentation ist es, aus der Sicht der Schulen in freier Trägerschaft, dass dieser Anspruch in Thüringen Wirklichkeit bleibt, nämlich der Erhalt der gewachsenen und weiter wachsenden Bildungslandschaft freier Schulen mit zumeist hoher Wertschätzung durch Eltern, Schüler und Pädagogen sowie durch eine breite Öffentlichkeit.



2. Dank


Zunächst ein Dank an den Thüringer Landtag, der die Exekutive beauftragt hat, bezüglich der künftigen Förderung (ab 2008) eine belastbare Vergleichsgrundlage anhand der Kostenermittlung eines staatlichen Schülers für die Schulen in freier Trägerschaft zu erstellen.


Dank an dieser Stelle auch an die Kienbaum Consultants GmbH, die das vorliegende Gutachten in einem nicht immer einfachen, aber dialogischen Verfahren mit den Auftraggebern erstellt hat und heute eine Gesamtkostenbetrachtung vorlegen wird.



3. Zur bisherigen Situation der Schulen in freier Trägerschaft


Aus Sicht der freien Träger hatten wir in Thüringen bezüglich der Personal- und Sachkosten bis zum Jahr 2000 eine auskömmliche Finanzierung mit einem vertretbaren Eigenanteil.


Allerdings wurden ab 2002 bis 2004 eine Halbierung der Sachkosten und darüber hinaus in den Jahren 2006 und 2007 Kürzungen bei den Personalkosten vorgenommen. Konkret bezogen auf die Förderung des Jahres 2004 heißt das:

  • bei Regelschulen und Gymnasien: 4 % Personalkostenkürzung
  • bei Grundschulen: 10 % Personalkostenkürzung
  • bei Förderschulen: 10 % Personalkostenkürzung
  • bei Berufsbildenden Schulen: 22 % Personalkostenkürzung

Damit beträgt der Eigenanteil der freien Schulen im Jahr 2007 an den Gesamtkosten zwischen 25 und 30 %.


Damit wurden in den Jahren 2006 und 2007 die Grenzen hinsichtlich der Höhe der zumutbaren Eigenanteile überschritten. Diese Ü;berschreitungen können auch nicht durch Schulgeld ausgeglichen werden und stellen die Zukunft von Schulen in freier Trägerschaft in Frage.

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4. Erwartungen der Schulen in freier Trägerschaft bei der Umsetzung des Kienbaum-Gutachtens hinsichtlich einer künftigen Förderung (ab 2008)


4.1 Grundsätzliche Forderungen:


- Grundsatz der künftigen Förderung der Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Thüringen ist die Gleichbehandlung der freien Schulen gegenüber den staatlichen Schulen.


- Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft in Kontinuität und Planungssicherheit.


- Bezugspunkt für die notwendige Mindestförderhöhe der jeweiligen Schulenformen und der jeweiligen Ausbildungsgänge sind die ermittelten Daten des Kienbaum-Gutachtens für das Jahr 2005, wobei alle Kostenbereiche (Personal-, Sach-, Investitions- und Immobilienkosten) einbezogen werden müssen.


4.2 Zur Mindestförderhöhe in der zu erlassenden Rechtsverordnung


- Die Personal- und Sachkostenförderung muss mit Blick auf die erarbeitende Rechtsverordnung so gestaltet werden, dass der Eigenanteil der freien Schulen maximal zwischen 15 und 20 % der von Kienbaum ermittelten Gesamtkosten liegt.


- Bei den Förderschulen, insbesondere bei solchen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, sollten 95 % der von Kienbaum ermittelten Gesamtkosten als Förderung ab 2008 angesetzt werden, da es zu diesen Förderschulen an vielen Stellen im Freistaat Thüringen keine Alternative in Form staatlicher Schulen gibt.die Da Förderschulen in freier Trägerschaft das notwenige Schulangebot fast völlig abdecken, darf aus Sicht der freien Träger hier auch kein Schulgeld erhoben werden.



Thüringer Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft ist zu niedrig