"Flüchtlingsaufnahme human regeln"

Katholisches Büro Erfurt zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Erfurt (BiP). Abschiebehäftlinge sollten in Thüringen außerhalb von Justizvollzugsanstalten untergebracht werden. Das fordert das Katholische Büro Erfurt in der schriftlichen Anhörung zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes.


"Diese Menschen sind zwar nicht als Flüchtlinge anerkannt worden, aber sie haben keine Straftat begangen. Es ist daher nicht einzusehen, warum sie wie Kriminelle behandelt werden", fasst der Leiter des Katholischen Büros, Winfried Weinrich, ein langjähriges Anliegen der Katholischen Kirche zusammen. Die Novellierung des Gesetzes böte die Möglichkeiten zu einer menschlicheren Regelung.


Weinrich begrüßt, dass der Gesettzentwurf die Einzelunterbringung für Personen aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten ermöglicht. Doch sollte aus der Kann-Bestimmung eine Soll-Bestimmung werden, fordert Weinrich.


Zustimmung des Katholischen Büros findet die Regelung, nach der Personen, denen nach Prüfung durch die Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis zugesprochen wird, unter das Flüchtlingsaufnahmegesetz fallen. "Damit ist der Aufenthalt dieser Personen in Gemeinschafts- und Einzelunterlünften rechtlich geregelt und fällt nicht in den Bereich der Beliebigkeit", sagte Weinrich.


Im Gesetz werde wie schon bisher auch weiterhin dem Schutz von Ehe und Familie Rechnung getragen, da für Ehegatten und minderjährige ledige Kinder die gleichen rechtlichen Regelungen gelten würden, vermerkte Weinrich positiv.


Nicht rechtlich geregelt sei hingegen der Zugang von Sozialverbänden und Seelsorgern zu den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber. "Hier hinkt die Gesetzgebung der Praxis hinterher", kritisiert Weinrich. Das Katholische Büro fordert dafür ebenso eine gesetzliche Fixierung wie für das Recht der Asylbewerber, besonders in den Erstaufnahmeeinrichtungen Sozial- und Verfahrensberatung in Anspruch nehmen zu können.



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