Falsch und ungerecht

Katholisches Büro warnt vor Abschaffung der Steuerabzugsfähigkeit von Schulgeld


Katholisches Büro warnt vor Abschaffung der Steuerabzugsfähigkeit von Schulgeld

Nachdem Ende letzten Jahres die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft durch den Freistaat Thüringen in "trockene Tücher" gebracht wurde, droht auf Bundesebene mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 des Bundesfinanzministeriums neues Ungemach: Der 30-prozentige Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen in der Steuererklärung soll stufenweise bis 2010 abgebaut werden.


Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11.09.2007, nach der die Abzugsfähigkeit des Schulgeldes nach europäischem Recht die Dienstleistungsfreiheit und die Freizügigkeit verletze. Für einen Schulbesuch im europäischen Ausland können keine Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.


Die angemessene Reaktion auf den Richterspruch des EuGH wäre, die Schulen im Ausland in eine Regelung, wie sie bisher in der Bundesrepublik Deutschland gilt, einzubeziehen. Ansonsten würden in Deutschland zukünftig die Förderung und der Zugang auf Schulen in freier Trägerschaft erschwert, wenn nicht sogar verhindert.


Gerade die Steuerabzugsfähigkeit des Schulgeldes ermöglicht mit die Sozialverträglichkeit und eine sozial gerechtere Staffelung nach dem Einkommen der Eltern.


Die auf diesem Weg geplanten Mehreinnahmen des Bundesfinanzministeriums von 53 Mio. ? pro Jahr auf Kosten der Eltern, die für ihre Kinder eine Schule in freier Trägerschaft gewählt haben, sind bildungspolitisch ein Fehler und sozial ungerecht. Ich fordere die Thüringer Bundestagsabgeordneten darum auf, diesen steuerrechtlich zweifelhaften Schritt nicht mit zu unterstützen.


Ordinariatsrat Winfried Weinrich,

Leiter des Katholischen Büros

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