Erfurter Bischof ernennt zwei neue Domkapitulare

Offizial Dr. Andreas Friedel und Pfarrer Andreas Anhalt werden im September ins Domkapitel aufgenommen

Bild: Peter Weidemann; In: Pfarrbriefservice.de

Erfurt (BiP). Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr hat die beiden Priester Dr. Andreas Friedel (51) und Andreas Anhalt (58) zu Domkapitularen ernannt. Die neuen Mitglieder des Domkapitels am Erfurter Mariendom folgen dem Erfurter Caritasdirektor i.R. Bruno Heller und Dechant Bernhard Bock, Pfarrer in Bad Salzungen, nach, die altersbedingt aus dem Gremium ausgeschieden sind. Friedel leitet als Offizial das Interdiözesane Offizialat in Erfurt, Anhalt ist Pfarrer in Mühlhausen und stellvertretender Dechant des Dekanates Nordhausen. Die Einführung erfolgt am 9. September dieses Jahres. Dann werden Anhalt und Friedel im Rahmen eines Gottesdienstes feierlich in das Kapitel aufgenommen. Ihre bisherigen Ämter behalten sie bei.

 
Zum Erfurter Domkapitel gehören fünf residierende und drei nichtresidierende Domkapitulare. Als „residierend“ bezeichnet man die Kapitelsmitglieder im Einzugsbereich des Domes, während die „nichtresisierenden“ abseits der Domstadt Erfurt wohnen. Alle Domkapitulare tragen innerhalb des Bistums an der Verantwortung für das Wachstum des Glaubens mit und unterstützen und beraten den Bischof bei seinen Aufgaben. Sie sorgen für eine würdige Feier der Gottesdienste am Dom und wählen beim Amtsverzicht oder Tod des Bischofs einen Diözesanadministrator, der das Bistum bis zur Ernennung eines neuen Bischofs leitet. Dieser wird vom Erfurter Kapitel aus einer päpstlichen Dreierliste gewählt.

 Stichwort: „Domkapitel, Domkapitular“

Das Domkapitel (Kapitel von lat. caput, Kopf), ist das Leitungsgremium einer Bischofskirche. Seine Mitglieder sind Priester, die vom Ortsbischof ausgewählt und zu Domkapitularen (auch als Domherren oder Kanoniker bezeichnet) ernannt werden. Dabei ist das Domkapitel zu hören.

Vorsteher des Domkapitels ist der Dompropst, in Erfurt Weihbischof Reinhard Hauke.

Die Größe des Domkapitels variiert je nach Größe der Diözese. Als juristische Person wird die Arbeit des Kapitels durch das allgemeine Kirchenrecht, durch Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz und Konkordatsbestimmungen festgelegt. Hinzu kommen noch verschiedene Gewohnheiten der Diözese und geschichtliche Eigenheiten, die die Aufgaben des Domkapitels bestimmen.

Seine erste Aufgabe ist es, die Liturgie in der Bischofskirche (Kathedrale) zu organisieren und für eine würdige Durchführung von feierlichen Gottesdiensten zu sorgen.

In den meisten deutschen (Erz-)Bistümern obliegt es dem Domkapitel, beim Amtsverzicht oder Tod des Bischofs für die Übergangszeit einen Diözesanadministrator zu wählen, der das Bistum bis zur Ernennung eines neuen Bischofs leitet.

Die deutschen Domkapitel, ausgenommen die der bayerischen Diözesen und des Bistums Speyer, wählen den Bischof aus einer päpstlichen Dreierliste und beraten ihn bei der Leitung des Bistums.



Offizial Dr. Andreas Friedel


Pfarrer Andreas Anhalt