Erfurt (BiP). Bischof Ulrich Neymeyr und Weihbischof Reinhard Hauke halten sich gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz vom 14. bis 18. November zum sogenannten Ad-limina-Besuch in Rom auf.
Wie die Bischofskonferenz im Vorfeld mitteilte, zählen zu den Terminen im Vatikan auch eine Audienz bei Papst Franziskus sowie ein gemeinsames Gespräch des Papstes mit allen Bischöfen und den Leitern mehrerer vatikanischer Behörden zu aktuellen Fragen des Synodalen Weges, dem Reformprojekt der katholischen Kirche in Deutschland. Außerdem besuchen die Bischöfe verschiedene Einrichtungen der Kurie und beten an den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus.
Der Besuch der Apostelgräber hat der Reise ihren Namen verliehen: visitatio ad limina Apostolorum – Besuch an den Türschwellen (der Grabeskirchen) der Apostel (Petrus und Paulus). Ad-limina-Besuche der Bischöfe dienen der gegenseitigen Information und dem Austausch über Belange der Orts- und Weltkirche. Jeder Bischof reicht dazu vorher einen Bericht über sein Bistum ein. Der letzte Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe fand 2015 statt.
Stichwort: „Ad-limina-Besuch“
Die Canones 399 und 400 des Codex Iuris Canonici (CIC), des katholischen Kirchenrechts, verpflichten die Bischöfe, üblicherweise alle fünf Jahre persönlich dem Papst über den Stand der ihnen anvertrauten Diözese Bericht zu erstatten. Dieser Besuch wird Ad-limina-Besuch genannt, was sich von der lateinischen Wendung visitatio ad limina apostolorum herleitet: Besuch bei den Türschwellen (der Grabeskirchen) der Apostel (Petrus und Paulus).
Bereits im vierten Jahrhundert sind obligatorische Reisen der Bischöfe nach Rom bezeugt. Seit dem 12 Jahrhundert wurden zunächst die Vorsteher der Kirchenprovinzen, die Metropoliten oder Erzbischöfe, später alle Bischöfe zu Besuchen in Rom angehalten. Papst Sixtus V. legte in der Apostolischen Konstitution Romanus Pontifex (1585) die bis heute wesentlichen Elemente der Ad-limina-Besuche fest: der Besuch und die Verehrung der Apostelgräber, die Begegnung mit dem Papst und der Bericht über den Zustand des jeweiligen Bistums.
Die Information fließt nicht nur in eine Richtung, vielmehr kommt es neben dem Bericht über das Bistum, der schriftlich sechs bis spätestens drei Monate vorher nach Rom geschickt werden muss, zu einem Austausch mit dem Papst und den Kurienbehörden über Belange der Orts- und Weltkirche. Zudem hat die Begegnung von Papst und Bischöfen einen weltkirchlichen und hierarchischen Charakter: Die Bischöfe, zu denen auch der Papst zählt, leiten kollegial die Kirche, zugleich ist der Papst das Haupt des Bischofskollegiums.
Bischof Ulrich Neymeyr und Weihbischof Reinhard Hauke
Bild: Bistum Erfurt / Jens-Ulrich Koch; In: Pfarrbriefservice.de