Gehalten in der Erfurter Brunnenkirche am 17.11.2005
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
verehrte Frau Landtagspräsidentin,
sehr geehrter Herr Verfassungsgerichtspräsident,
verehrte Damen und Herren aus dem gesellschaftlichen Leben unseres Landes!
Zunächst danke ich Ihnen - Herr Ministerpräsident und Frau Landtagspräsidentin - für Ihre Grußworte.
Auch in diesem Jahr heiße ich Sie, die Repräsentanten des öffentlichen Lebens unseres Freistaates zum Elisabethempfang herzlich willkommen.
Ich freue mich immer wieder neu auf die alljährliche Begegnung mit Ihnen und schätze besonders die Möglichkeit des freimütigen Gespräches und die Gelegenheit des offenen Austausches. Heute wird zu viel übereinander geredet; wir sollten die Räume nutzen, um miteinander zu sprechen und aufeinander zu hören.
Seit Jahren beobachte ich, dass Ihr Dienst in öffentlich-politischer Verantwortung immer aufreibender und komplizierter wird - das gilt nicht nur für die wochenlangen Verhandlungen zur Regierungsbildung auf Bundesebene. Auch Landes- und Kommunalpolitiker stehen vor zunehmend schwieriger werdenden Herausforderungen.
Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor bedrückend hoch. Die Reformen der sozialen Sicherungssysteme sind über einige Ansätze nicht hinausgekommen und die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nimmt weiter zu.
Paul Kirchhof hat in seinem jüngsten Buch "Der Staat - eine Erneuerungsaufgabe" formuliert: "Der Ruf nach dem Staat ist laut. Die Geringschätzung des Staates lärmend, die Erwartung an den Staat überhöht und widersprüchlich."
Ich stimme unserem Bundespräsidenten Horst Köhler ausdrücklich zu. Er hat im März dieses Jahres beim Forum "Wirtschaft und Gesellschaft" gesagt:
"Wir brauchen einen nationalen Aufbruch . . . , der unserer Gesellschaft Zukunftsglauben und Zusammenhalt gibt . . . Taktische Reformpausen wegen Wahlterminen oder einen Zick-Zack-Kurs können wir uns nicht leisten. Der Schlüssel zum Vertrauen der Bürger sind Wahrhaftigkeit und Stetigkeit, Stimmigkeit und Berechenbarkeit der Politik."
Ganz im Sinne dieser Worte habe ich heute Abend auch die Thüringer Bundestagsabgeordneten eingeladen, die in der letzten Legislatur politische Verantwortung getragen haben. Ihnen gilt mein Dank und meine Anerkennung.
Den wieder- und neugewählten Bundestagsabgeordneten unseres Freistaates wünsche ich für ihren Dienst in Berlin Ausdauer, Kraft und Beharrlichkeit sowie Gottes Segen. Ich hoffe, dass Sie nun bald die parlamentarische Arbeit zusammen mit einer neuen Regierung aufnehmen können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor 40 Jahren, fast auf den Tag genau (am 7. Dezember 1965) hat das II. Vatikanische Konzil ein wichtiges Dokument verabschiedet: "Gaudium et spes" (Ü;ber die Kirche in der Welt von heute).
Ein immer wieder zitierter Satz aus dieser Konstitution lautet:
Die Kirche nimmt das Recht in Anspruch, ... "auch politische Angelegenheiten einer sittlichen Beurteilung zu unterstellen, wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es verlangen." (GS 76)
Das bedeutet: Weil der Mensch inmitten der Gesellschaft lebt, dort sein Leben verwirklicht, muss die Kirche in ihrer Seelsorge auch die gesellschaftlichen Verhältnisse und Strukturen im Blick behalten.
Nun höre ich im Gespräch mit Politikern in den letzten Jahren immer wieder die Frage: Wo ist denn heute die Orientierungskraft der christlichen Soziallehre? Beklagt wird das Verharren in allgemeiner Reflexion über Sozialprinzipien und das Fehlen konkreter Analysen und Vorschläge. Es scheint, als hätte christliche Soziallehre gegenwärtig nichts mehr zu sagen.
Das war in der Vergangenheit anders. Die Herausforderung der Industriegesellschaft, die sich im 19. Jahrhundert herausbildete, war ganz eindeutig die "soziale Frage".
Die zunehmende Verelendung vieler Arbeiter und ihrer Familien war nicht vereinbar mit dem christlichen Menschenbild und den damit verbundenen Grundwerten der Würde der Person, der Gerechtigkeit und der Solidarität.
Was solche bedeutenden Gestalten der sozialen Bewegung des 19. Jahrhunderts wie Adolph Kolping oder Emanuel von Ketteler vorgedacht hatten, konnte in die erste Sozialenzyklika des Papstes Leo XIII. "Rerum novarum" von 1891 einfließen. Da ging es konkret um Lohngerechtigkeit im Sinne eines auskömmlichen Einkommens für die Familie, um die Schaffung humaner Arbeitsbedingungen und um erste Schritte einer sozialen Partnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Irgendwie gelang es damals, die Zeichen der Zeit zu erkennen und entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen. Weil sich Grundsätze aus dem christlichen Menschenbild und daraus abgeleitete Gestaltungsprinzipien mit der praktischen Sozialarbeit der Kirche - nicht zuletzt in Sozialverbänden oder neu gegründeten Ordensgemeinschaften - verbinden konnten, hat in der Vergangenheit die Soziallehre der Kirche die Menschen erreicht und zu Veränderungen der Verhältnisse inspiriert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die christliche Soziallehre ist nicht sprachlos geworden. Ein Zeugnis dafür ist die Sozialenzyklika des verstorbenen Papstes Johannes Paul II. "Centesimus annus", erschienen zum 100. Jahrestag von "Rerum novarum" 1991.
Der Papst sagt darin:
"Die heutige Soziallehre hat besonders den Menschen im Auge, insofern er in das Beziehungsgeflecht der modernen Gesellschaft eingebunden ist...
Ziel der kirchlichen Soziallehre ist es, unter Zuhilfenahme sämtlicher Beiträge der Wissenschaften und der Philosophie dem Menschen auf dem Weg zu seinem Heil beizustehen." (Nr. 54)
Der Papst will damit sagen: Der Mensch gehört in den Mittelpunkt aller Ü;berlegungen. Wenn wir über die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Sicherung der Sozialsysteme und die Effizienz der Wirtschaft in einer globalisierten Welt nachdenken, darf dabei der konkrete Mensch nicht vergessen werden.
Ich möchte im Lichte dieser Wegweisung drei aktuelle Herausforderungen unserer Tage etwas näher beleuchten.
1.
Arbeit braucht ein Leitbild nach menschlichem Maß
In seiner schon erwähnten Rede beim Forum "Wirtschaft und Gesellschaft" hat unser Bundespräsident Horst Köhler ausgeführt:
"Angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt brauchen wir in Deutschland jetzt eine politische Vorfahrtsregel für Arbeit. Was der Schaffung und Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze dient, muss getan werden."
In seiner Rede sprach er die hohen Lohnnebenkosten an, die Senkung der Sozialbeiträge, das Instrument der Lohnkostenzuschüsse, weitere Beschäftigungshindernisse sowie die Ü;berprüfung der Arbeitsmarktregelungen.
Ich kann diesen Ü;berlegungen nur zustimmen. Sie werden freilich schon lange, wie ich meine: zu lange diskutiert. Sie müssen endlich politisch umgesetzt werden.
Ich möchte freilich noch diesen Gedanken hinzufügen: Die Erwerbsarbeit allein ist es nicht, die den Wert des Menschen bestimmt.
Kardinal Lehmann hat in seinem Referat bei der diesjährigen Herbstvollversammlung der Bischöfe in Fulda gesagt:
"Arbeit (ist) unser gemeinsames Los, (sie ist) Möglichkeit zur Sinnerfüllung, aber auch Möglichkeit der Selbstzerstörung, und zwar im Ü;bermaß und im Untermaß. Darum müsste es (uns eigentlich leicht fallen), die Arbeit auch zu teilen. Wir könnten so auch besser den Blick dafür bekommen, dass Arbeit nicht nur Erwerbsarbeit ist, sondern dass in unserer Gesellschaft eine neue Verantwortung entsteht für ein hohes Maß von Arbeit, die nicht dem Erwerb dient, von der wir aber alle leben: die Arbeit der Mütter und Väter, der Familienarbeit, nicht weniger als ... (der Einsatz vieler in) Ehrenämtern."
Diesbezüglich ist ein Umdenken nötig, um einseitige Leitbilder zu korrigieren und die Zentrierung unserer Gesellschaft auf Erwerbsarbeit allein - so wichtig sie auch ist - relativieren zu können.
Ungeachtet dieser grundsätzlichen Ü;berlegung wiederhole ich an dieser Stelle einige Anmerkungen zu den derzeit geltenden Arbeitsmarktreformen:
- Nach wie vor steht eine sachgerechtere Festlegung des Regelsatzes des Arbeitslosengeldes II aus. Hier lässt die vorgesehene Angleichung der Ostbezüge auf Westniveau in der Koalitionsvereinbarung hoffen.
- Eine verbesserte Vermögensanrechnung für das Alter ist noch nicht zum Tragen gekommen.
- Bei allen kurzfristigen Hilfen für Betroffene können sogenannte Ein-Euro-Jobs keine Dauerlösung sein. Wir versuchen im kirchlich-caritativen Bereich verantwortlich damit umzugehen, sodass Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt möglichst nicht gefährdet werden. Ich weiß, dass das nicht in allen Bereichen der Gesellschaft der Fall ist.
Soviel zum Stichwort Arbeit.
2.
Ehe und Familie brauchen eine freiheits- und leistungsgerechte Förderung
In seinem beachtenswerten Buch "Die Kultur der Freiheit" schreibt der Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio:
"Eine freiheitliche Ordnung kann die Förderung der Familie nur in freiheitsgerechter Form erlauben. Die Infrastruktur der Kinderbetreuung muss deshalb Angebot und nicht Zwang sein: Vorschulerziehung als flächendeckendes Angebot ist ein Fortschritt, aber Pflichtschule für die Dreijährigen beschneidet intakten Familien ohne Grund Wahlfreiheiten."
Sehr geehrte Damen und Herren,
was kann man Politikern sagen, wenn sie über eine Neujustierung der Familienförderung nachdenken?
Kurz und prägnant: 1. Orientiert euch am grundgesetzlichen Rahmen, also an der Maxime: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung", und 2. Bleibt ehrlich im Blick auf das, was der Staat leisten kann und was er nicht leisten kann!
Es ist einfach blauäugig zu meinen, man könne Ehescheidungen immer mehr erleichtern und alle möglichen Lebensformen der Ehe und Familie gleichstellen und auf der anderen Seite auf die Erziehungsleistung intakter Familien hoffen! Bei aller Offenheit für individuelle Lebensentscheidungen: Wir dürfen nicht von der Gesetzgebung her uns den Ast abschneiden, auf dem wir alle sitzen.
In diesem Zusammenhang begrüße ich das Anliegen der Thüringer Landesregierung zusammen mit dem Landtag die Familienförderung gesetzlich zu regeln und aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen herauszuholen.
Wenn das Vorhaben dazu beiträgt, die auf Ehe gegründete Familie als entscheidende Bindekraft unserer Gesellschaft zu stabilisieren und erfahrbar zu fördern, ist das ein Schritt in die richtige Richtung.
In diesem Zusammenhang sehe ich auch das Thüringer Erziehungsgeld. Eltern bekommen auch dann eine Förderung, unabhängig vom Einkommen, wenn sie ihr Kind selbst betreuen. Hier schließt sich eine Gerechtigkeitslücke zwischen den Eltern, die ihr Kind selbst erziehen und denen, die öffentliche Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.
Auch im geplanten Elterngeld auf Bundesebene im ersten Lebensjahr des Kindes liegen positive Ansätze, die sicherlich auf ihre soziale Ausgewogenheit geprüft werden müssen.
Dabei sollte sich die Familienförderung von den folgenden Grundsätzen leiten lassen:
- Nach wie vor belasten "strukturelle Rücksichtslosigkeiten" Familien und erschweren trotz hoher Wertschätzung Familiengründungen.
- Die Rahmenbedingungen der Familienförderung müssen so gestaltet sein, dass Familien nicht unzumutbare Lasten auferlegt bekommen und gegenüber Menschen ohne Kindern benachteiligt werden.
- Familien in besonders schwierigen Not- und Lebenslagen bedürfen einer besonderen Unterstützung durch ergänzende Hilfen, um die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder zu stützen.
Familienförderung muss deshalb den Lebensbedingungen von Familien die gleiche Aufmerksamkeit schenken wie den Standortbedingungen der Wirtschaft.
Ü;brigens lohnt sich hier ein Blick in die Geschichte. Die vor 50 Jahren vorgeschlagene Alterssicherung als Drei(!)-Generationenvertrag von Wilfried Schreiber hätte nachhaltig Renten- und Demographieprobleme sowie Familienförderung lösen können. Leider ist das damals versäumt worden. Man schaute nur auf die Erwerbsgeneration und die Rentnergeneration und vergaß dabei, dass erst die nachwachsende Generation die Dauerhaftigkeit einer sozialen Absicherung garantieren kann. Ich gebe zu: Das war noch vor der Zeit der Pille und der so schlimm ausgeweiteten Abtreibungspraxis. Franz-Xaver Kaufmann hat jüngst in seinem Buch "Schrumpfende Gesellschaft" diese Probleme eingehend dargestellt. Die Schlagzeile in der heutigen Thüringer Allgemeinen: "Thüringen schrumpft dramatisch" spricht für sich.
3.
"Freiheit braucht außerstaatliche Quellen der Freiheitsfähigkeit"
(P. Kirchhof, Essener Gespräche Nr. 39)
Das bekannte Wort Eichendorffs "Keine Verfassung garantiert sich selbst" ist oft zitiert und interpretiert worden. Für das Verhältnis zwischen Staat und Kirche bedeutet dies in unserer Gesellschaft gegenseitiges Interesse aneinander, sowie bei aller Trennung Bezogenheit aufeinander bis hin zur freiheitlichen Kooperation. Die Verfassung trennt den freiheitsverpflichteten Staat von der freiheitsberechtigten Gesellschaft, fordert aber den Staat in seiner kulturellen Zurückhaltung auf, den ihn tragenden Kulturträgern und Institutionen Entfaltungsräume zu ermöglichen.
Wie schwierig das im konkreten Fall sein kann, zeigt sich beispielsweise in der für mich nicht nachvollziehbaren Haltung des Berliner Senats in Sachen Religionsunterricht, obwohl das Konzept einer wertfreien, religionslosen Gesellschaft gescheitert ist und der Vergangenheit angehören sollte.
Wir sind hier zwar nicht in Berlin, aber ich möchte an dieser Stelle auf einige konkrete Anliegen eingehen, die mich und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
- Schulischer Religionsunterricht
- Zur Zukunft unserer kirchlichen Schulen
Von Anfang an hat sich der Freistaat Thüringen in enger Kooperation mit den Kirchen um die Einführung und den Aufbau des schulischen Religionsunterrichtes verdient gemacht. Auf diesem Feld ist Thüringen im Vergleich zu den neuen Bundesländern stets ein Vorreiter geblieben.
Wir sollten uns auch angesichts zurückgehender Schülerzahlen mit allen damit verbundenen organisatorischen Problemen knapper werdender Kassen nicht vom eingeschlagenen Weg abbringen lassen. Ein wertvolles Gut sollten wir weiter gemeinsam pflegen.
Der Haushaltsansatz für die nächsten zwei Jahre für den Religionsunterricht lässt hoffen. Wir dürfen uns jedoch nicht in organisatorischen Problemen und Spitzfindigkeiten verstricken. Wenn wir Religionsunterricht auch künftig gemeinsam wollen - und davon gehe ich aus - dann wird es auch gelingen, auf allen Ebenen die Signale für den Zug schulischer Religionsunterricht auf Grün zu stellen.
Im Thüringer Haushaltsgesetz 2006/2007 konnte ich nachlesen, dass die Nettoneuverschuldung für das Haushaltsjahr 2006 bei bis zu 975 Millionen Euro liegen wird. Mit Sorge sehe ich die dramatisch angespannte Haushaltslage des Landes und habe Verständnis für notwendige und sorgfältig erwogene Sparmaßnahmen.
Mit Sorge betrachte ich aber auch die Höhe der vorgesehenen Kürzungen der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere im berufsbildenden Bereich: eine 22-prozentige Kürzung der Personal- und Sachkosten ab 2007 ist weder für den kirchlichen Schulträger einer berufsbildenden Schule schulterbar noch verantwortbar.
Der Freistaat Thüringen hat für den Aufbau und den Erhalt einer vielfältigen Bildungslandschaft in der Vergangenheit zusammen mit den freien (kirchlichen) Schulträgern viel geleistet. Die Kürzungen seit 2001 haben wir durch Sparmaßnahmen und Einführung von Schulgeld aufgefangen. Die erneuten Kürzungen stellen uns besonders in den genannten Bereichen vor derzeit unlösbare Probleme. Wir brauchen die kirchliche Erzieherausbildung im Bistum Erfurt für unsere Kindertagesstätten. Diese Aufgabe kann uns keine staatliche Fachschule abnehmen.
Und damit komme ich zu einem weiteren Punkt:
- Die Gestaltung des Rahmens unserer Kindertagesstätten
Rückblickend hat sich der seit 1991 bestehende gesetzliche Rahmen für Kindertagesstätten im Freistaat Thüringen bewährt. Kirchliche Kindergärten als familienergänzendes Angebot konnten nach der Wende auf finanziell gesicherter Grundlage weitergeführt, modernisiert und erweitert werden.
Das künftige Kindertagesstättengesetz, das sich in den parlamentarischen Beratungen befindet, wird sich daran messen müssen, inwieweit sowohl ein angemessenes Betreuungsniveau als auch eine verantwortbare Finanzierung, die den Trägern und den Eltern keine unverträglichen Lasten auflegen, erhalten bleiben.
Der Gesetzgeber sollte unbedingt darauf achten, dass der Vorrang der freien Träger im Gesetz erhalten bleibt und die Bedarfsplanung der Kindergartenplätze - die sicherlich mit Umstrukturierungen verbunden ist - einvernehmlich zwischen freien Trägern und Kommunen bzw. Landkreisen erfolgt.
Abschließend möchte ich noch zwei Punkte erwähnen, die eine positive Entwicklung genommen haben: Ich bin dankbar, dass das wertvolle Beratungsangebot der Caritas für schwangere Frauen eine angemessene öffentliche Unterstützung durch das Land Thüringen erhält und ich habe in den letzten Monaten zur Kenntnis nehmen können, dass die Thüringer Härtefallkommission - trotz mancher Härte - ihre Arbeit verantwortungsvoll wahrnehmen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die christliche Soziallehre impliziert konkrete Fragestellungen; ich habe versucht dies am Verständnis von Arbeit, von Ehe und Familie sowie von Gesellschaft zu verdeutlichen.
Die christliche Soziallehre nimmt Ihnen als Politiker nicht die Arbeit ab. Sie bietet jedoch eine unerlässliche geistige Orientierung auch in der heutigen, unübersichtlichen Situation. Ich hoffe, eine solche Orientierung ist mir wenigstens im Ansatz gelungen.
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