Bischöfe beim Papstbesuch im September 2011
Das Wort Bischof kommt aus dem Griechischen (epískopos) und bedeutet soviel wie Aufseher oder Vorsteher. Im weltlichen Bereich waren epískopoi zur Zeit des Neuen Testamentes Aufsichts- oder Verwaltungsbeamte.
Ein Bischof ist nach heutigem katholischem Verständnis der Leiter und Repräsentant einer Ortskirche (Bistum, Diözese). Im Bischofsamt wird die Fortsetzung des Amtes der Apostel gesehen. Als Vorsteher eines Bistums hat er dort die volle Regierungsgewalt inne. Von ihm geht die gesamte Lehr- und Rechtsvollmacht in seinem Bistum aus, und er ist allein dem Papst verantwortlich.
Zu den Amtsvollmachten des Bischofs gehören das Lehramt, das Priesteramt und das Hirtenamt ("die Kirche Gottes weiden").
Das Bischofsamt ist die höchste Stufe des Weihesakramentes. Ein Bischof muss darum immer erst Diakon und Priester gewesen sein. Die Ernennung, Erhebung und Versetzung eines Bischofs steht allein dem Papst zu. Geweiht wird ein Bischof in der Regel von drei Bischöfen und nur mit der Zustimmung des Papstes. Der Bischof ist der erste Spender der Sakramente, also der Zeichenhandlungen, in denen katholische Christen die Gegenwart Gottes in der Welt erkennen. Alle Sakramentenspendungen, die Priester und Diakone vornehmen, sind ihnen vom Bischof delegiert. Dem Bischof vorbehalten sind die Weihesakramente.
Das Bischofsamt ist ein Weiheamt auf Lebenszeit. Allerdings sind alle Bischöfe gemäß Kirchenrecht verpflichtet, mit Vollendung ihres 75. Lebensjahres dem Papst ihren Rücktritt anzubieten. Insignien des Bischofs sind der Stab als Zeichen der Hirtenfunktion, die Mitra, der Bischofsring und das Brustkreuz.
1.10.2012

