Dekret über die Filialgemeindeim Bistum Erfurt

Einschließlich der Ordnung und Wahlordnung des Filialgemeinderates

im Bistum Erfurt

Die Filialgemeinde ist Teil einer Pfarrgemeinde. Sie umfasst die Katholiken, die am Filialort am kirchlichen Leben teilnehmen.

Die Filialgemeinde wählt einen Filialgemeinderat. Der Filialgemeinderat regelt seine Arbeitsweise in Abstimmung mit dem zuständigen Pfarrer selbstständig.

Dokumentation in Form einer pdf-Datei: