ZdK verabschiedet Appell an die Konferenz der Innenminister...
Pressemitteilung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
Mit Blick auf die am 16. und 17. November tagende Innenministerkonferenz hat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) am Freitag, dem 20. Oktober 2006 folgenden Appell zur Schaffung einer Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer verabschiedet:
Am 16. und 17. November 2006 will die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer beschließen. Der Hauptausschuss des ZdK erwartet, dass eine Regelung gefunden wird, die den unhaltbaren Zustand der Kettenduldungen beendet. Wir begrüßen es, dass sich in den politischen Ü;berlegungen der Gedanke durchgesetzt hat, das Wohl der Kinder in den Vordergrund zu stellen. Unstrittig scheint zu sein, Jugendlichen, die in Deutschland aufgewachsen sind, hier die Schule besucht haben und zum Teil gute Bildungsabschlüsse erreicht haben, ein Bleiberecht zu gewähren. Darauf darf sich aber eine Bleiberechtsregelung nicht beschränken.
Neben dem Kindeswohl muss auch der besondere Schutz der Familien wie auch die Lebenssituation alleinstehender Menschen, die nach Jahren des Aufenthalts in Deutschland faktisch Inländer geworden sind, in Betracht gezogen werden.
Entscheidend für die Tragfähigkeit einer Bleiberechtsregelung ist die konkrete Ausgestaltung der Bewilligungskriterien. Hier darf die Politik keine Hürden aufbauen, die eine große Zahl Geduldeter von vornherein von der Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis ausschließen. Wir halten es für problematisch, die Aufenthaltserlaubnis vom Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts aus eigener Erwerbsarbeit abhängig machen zu wollen, ohne Ausnahmetatbestände vorzusehen, die die tatsächliche Lage der Menschen berücksichtigen. Aufgrund des nachrangigen Zugangs zum Arbeitsmarkt hatten die meisten Geduldeten keine Chance auf Aufnahme einer existenzsichernden Arbeit. Arbeitslose und Menschen, die auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind, wie dies oft auf Alleinerzeihende zutrifft, dürfen nicht von einer Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden. Ebenso ist die besondere Situation von Traumatisierten und Pflegebedürftigen zu berücksichtigen.
Wir verkennen nicht: Hinsichtlich einer großen Zahl von Fällen ist eine rechtsstaatliche Abwägung zwischen dem Interesse der staatlichen Gemeinschaft, unrechtsmäßigen Aufenthalt zu verhindern, und dem Wohl von Kindern und ihrer Familien, die seit langem in Deutschland leben, erforderlich. Das betrifft insbesondere den Fall, in dem Eltern gegen gesetzliche Mitwirkungspflichten, z. B. bei der Feststellung ihrer Identität, verstoßen haben. Das Kindeswohl und der Schutz der Familie haben in unserer Rechtsordnung einen hohen verfassungsrechtlichen Rang. Eine Regelung, die um der einzelnen Menschen willen dem Rechnung trägt, ist auch nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geboten.
Die kontroverse politische Diskussion um die Einzelheiten einer Bleiberechtsregelung wird sich in den kommenden Wochen verschärfen. Dabei besteht die Gefahr, dass sachfremde Kompromisse eingegangen werden, um zu einer Einigung zu kommen. Wie zu hören ist, steht auch der Familiennachzug zur Debatte. Völlig inakzeptabel ist es aus unserer Sicht, Zugeständnisse bei der Bleiberechtsregelung mit der Einwilligung zur Heraufsetzung des Nachzugsalters von Ehegatten zu verknüpfen.
Um die Praxis der Kettenduldungen dauerhaft einzuschränken, ist darüber hinaus eine Ü;berprüfung der Anwendung des ? 25 Abs. 5 AufenthG erforderlich, demzufolge Menschen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht ausreisen können, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Diese im Zuwanderungsgesetz vorgesehene Möglichkeit der Gewährung eines Aufenthaltsrechts aus humanitären Gründen wird sehr restriktiv gehandhabt. Die Schaffung einer Bleiberechtsregelung darf nicht dazu führen, dass sie faktisch bedeutungslos wird.
*Die Verantwortung für den Inhalt der Pressemitteilung liegt beim oben angeführten Absender