Bedauern über nicht getroffene Altfallregelung

Katholisches Büro fordert Bleiberecht für Asylbewerberfamilien, die schon lange in Deutschland leben

Stellungnahme des Katholischen Büros Erfurt:


Ausländische Familien mit minderjährigen Kindern, die sich bereits über viele Jahre in Deutschland aufhalten, sollten unter Berücksichtigung ihrer Integrationsbemühungen sowie der Möglichkeit eines eigenen Einkommens, ein Bleiberecht erhalten.


Eine derartige Regelung (Altfallregelung) wurde bereits 1999 durch die Innenministerkonferenz getroffen und galt für Familien, die vor dem 1. Juli 1993 nach Deutschland eingereist waren.


Eine vergleichbare Regelung sollte auch jetzt insbesondere für Familien gelten, deren Kinder in Deutschland aufgewachsen und inzwischen integriert sind.

Es ist nicht zu erwarten, dass durch die Härtefallregelung des Aufenthaltsgesetzes alle diese Fälle gelöst werden können.


Von daher ist es zu bedauern, dass sich die Innenminister von Bund und Ländern in Stuttgart nicht auf eine erneute Altfallregelung verständigen konnten.


Aus kirchlicher Sicht bleibt dies eine offene und zu lösende Frage.


Ordinariatsrat Winfried Weinrich

Leiter des Katholischen Büros



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