Authentisch Zeugnis geben

Bischof erteilt 19 Religionslehrern die kirchliche Unterrichtserlaubnis

Bild: Peter Weidemann; in: Pfarrbriefservice.de

Erfurt (BiP). Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr erteilt sechzehn Frauen und drei Männern am Samstag, 28. April die kirchliche Lehrbeauftragung für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Thüringen. Die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten in Erfurt, Gotha und im Eichsfeld.

Die Urkunden für diese Beauftragung, die im Staatskirchenrecht „Missio canonica“ heißt, überreicht der Bischof im Rahmen einer Heiligen Messe um 10.30 Uhr im Erfurter Mariendom. Bis dahin unterrichten die Lehrerinnen und Lehrer mit einer vorläufigen Erlaubnis das Fach Religion.

Für den Bischof sind Religionslehrer Zeugen der Frohen Botschaft Jesu Christi. „Schülerinnen und Schüler brauchen authentische Glaubenszeugen, mit denen sie über Gott im Raum der Schule sprechen und Orientierung für ihr Leben finden können“, schreibt Neymeyr in einem Brief an die neuen Lehrerinnen.

Nach jüngsten Zahlen unterrichten 158 Religionslehrerinnen und -lehrer in Thüringen an staatlichen Schulen. Hinzukommen 49 kirchliche Mitarbeiter als sogenannte Gestellungskräfte. Der Religionsunterricht ist im Artikel 7 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und auch in der Thüringer Landesverfassung (Art. 25) als ordentliches Lehrfach verankert.

Träger dieser religiösen Unterweisung ist der Staat, wobei der Unterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erfolgen muss, wie es im Grundgesetz heißt. Staat und Kirche kooperieren hier also, weshalb nicht nur das Kultusministerium, sondern auch der Bischof bei der Bestellung der Lehrkräfte gefragt ist.