Aufruf zur Ablehnung

PID-Rechtsverordnung darf so nicht in Kraft treten

"Die

Durchführungsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik steht im Widerspruch zur

Intention des Gesetzgebers und darf so nicht in Kraft treten. Ich fordere die

Bundesländer auf, der Verordnung in dieser Form im Bundesrat nicht

zuzustimmen." Mit diesen Worten reagierte der Präsident des

Zentralkomitees der deutschen Katholiken tief enttäuscht auf den Beschluss der

PID-Verordnung durch die Bundesregierung.

Die zentralen

Mängel des ersten Entwurfs seien vom Bundesgesundheitsministerium nicht

beseitigt worden. "Nach wie vor ist die Anzahl der Zentren, die für die

Durchführung der PID zugelassen werden können, nach oben offen, was im

Widerspruch zum Gesetzestext steht. Nach wie vor ist für die Ethikkommissionen

eine unausgewogene Besetzung mit einer Dominanz von Medizinern vorgesehen.

Einzig bei der Anzahl der Ethikkommissionen ist eine positive Tendenz zur

Reduzierung festzustellen", kritisiert der ZdK-Präsident. Weiterhin sehe

er die für die betroffenen Paare so wichtige psychosoziale Beratung nicht

ausreichend abgesichert. Es sei auch keine ausführliche Falldokumentation bei

der zuständigen Zentralstelle vorgesehen, was eine Kontrolle der strengen Kriterien

und eine aussagekräftige Evaluation behindern dürfte.

Das ZdK hat sich

bereits im Sommer an die Ministerpräsidenten der Länder gewandt, die der

Verordnung noch zustimmen müssen, bevor sie in Kraft treten kann. "Aus

mehreren Antworten von Ministerpräsidenten weiß ich um die Bedenken, die es in

den Ländern gegenüber der Verordnung gibt. Ich bin überzeugt, dass es einer

Neufassung der Rechtsverordnung bedarf. Anders kann eine der Intention des

Gesetzgebers entsprechende Umsetzung dieses Gesetzes, das für Katholiken sehr

problematisch ist, nicht erreicht werden. Denn das Gesetz sieht ein

grundsätzliches Verbot der PID vor, von dem nur in engen Grenzen Ausnahmen

zulässig sind", so Alois Glück.

Pressemitteilung des ZdK. Den Inhalt verantwortet der Absender.