"Die
Durchführungsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik steht im Widerspruch zur
Intention des Gesetzgebers und darf so nicht in Kraft treten. Ich fordere die
Bundesländer auf, der Verordnung in dieser Form im Bundesrat nicht
zuzustimmen." Mit diesen Worten reagierte der Präsident des
Zentralkomitees der deutschen Katholiken tief enttäuscht auf den Beschluss der
PID-Verordnung durch die Bundesregierung.
Die zentralen
Mängel des ersten Entwurfs seien vom Bundesgesundheitsministerium nicht
beseitigt worden. "Nach wie vor ist die Anzahl der Zentren, die für die
Durchführung der PID zugelassen werden können, nach oben offen, was im
Widerspruch zum Gesetzestext steht. Nach wie vor ist für die Ethikkommissionen
eine unausgewogene Besetzung mit einer Dominanz von Medizinern vorgesehen.
Einzig bei der Anzahl der Ethikkommissionen ist eine positive Tendenz zur
Reduzierung festzustellen", kritisiert der ZdK-Präsident. Weiterhin sehe
er die für die betroffenen Paare so wichtige psychosoziale Beratung nicht
ausreichend abgesichert. Es sei auch keine ausführliche Falldokumentation bei
der zuständigen Zentralstelle vorgesehen, was eine Kontrolle der strengen Kriterien
und eine aussagekräftige Evaluation behindern dürfte.
Das ZdK hat sich
bereits im Sommer an die Ministerpräsidenten der Länder gewandt, die der
Verordnung noch zustimmen müssen, bevor sie in Kraft treten kann. "Aus
mehreren Antworten von Ministerpräsidenten weiß ich um die Bedenken, die es in
den Ländern gegenüber der Verordnung gibt. Ich bin überzeugt, dass es einer
Neufassung der Rechtsverordnung bedarf. Anders kann eine der Intention des
Gesetzgebers entsprechende Umsetzung dieses Gesetzes, das für Katholiken sehr
problematisch ist, nicht erreicht werden. Denn das Gesetz sieht ein
grundsätzliches Verbot der PID vor, von dem nur in engen Grenzen Ausnahmen
zulässig sind", so Alois Glück.
Pressemitteilung des ZdK. Den Inhalt verantwortet der Absender.