Religionsfreiheit gilt für alle Asylbewerber

Presse-Erklärung des Katholischen Büros Thüringen zum Antrag der AfD-Landtagsfraktion "Religionsfreiheit schützen - Ü;bergriffe auf christliche Asylbewerber verhindern" (Drucksache 6/1763) im Rahmen der Plenarsitzung des Landtages am 21./22. April 2016





Angesichts einer Vielzahl von Angriffen auf Asylunterkünfte in den zurückliegenden Monaten stellt sich im Unterschied zum Antrag der AfD die Frage des Schutzes aller Asylbewerber unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Es gilt, Ü;bergriffe auf muslimische, christliche, jesidische, ja auf jeden Asylbewerber zu verhindern.

Darüber hinaus ist Religionsfreiheit in unserem Land nicht teilbar und gilt nicht nur exklusiv für christliche Asylbewerber. Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, das jedem Menschen unabhängig von seiner Religion zusteht.

Dies schließt jede religiös motivierte Diskriminierung aus -  natürlich auch gegen christliche Asylbewerber. Und selbstverständlich gilt es auch, religiös motivierter Diskriminierung unter Asylbewerbern auf Grund eines islamistisch geprägten Verständnisses zu begegnen.


Ordinariatsrat Winfried Weinrich
Leiter des Katholischen Büros


20.4.2016