Die Nutzung von Gemeindehäusern und Pfarrheimen in den Kirchengemeinden des Bistums Erfurt wird ab dem 1. Juni 2020 wieder möglich sein. Doch es sind bestimmte Regelungen zu beachten.
Diese sind auf einen Blick hier zu finden
Die Nutzung von Gemeindehäusern und Pfarrheimen in den Kirchengemeinden des Bistums Erfurt wird ab dem 1. Juni 2020 wieder möglich sein. Doch es sind bestimmte Regelungen zu beachten.
Diese sind auf einen Blick hier zu finden
Bischöfliches Ordinariat
Herrmannsplatz 9, 99084 Erfurt
Telefon +49 361 6572-0 Fax +49 361 6572-444
E-Mail ordinariat@Bistum-Erfurt.de