"Altfallregelung muss Bleiberecht dauerhaft sichern"

Katholische und Evangelische Kirche fordern Fristverlängerung für Aufenthaltserlaubnis auf Probe


Katholische und Evangelische Kirche fordern Fristverlängerung für Aufenthaltserlaubnis auf Probe

Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz:*


Die im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelung für langjährig geduldete Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnisse "auf Probe" müssen über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus verlängert werden, damit die Betroffenen die Chance erhalten, eine Arbeit zu finden und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Das fordern die für Migration zuständigen Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche. Der Vorsitzende der Kommission für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Alfred Buß, und der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Weihbischof Dr. Josef Voß, sprechen sich außerdem für eine stärkere Berücksichtigung humanitärer Aspekte bei der Altfallregelung aus. Insgesamt sei die Regelung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings hätte bislang nur die Hälfte der rund 100.000 Menschen, die Ende 2006 seit mindestens sechs Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebten, eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Einen über den 31. Dezember 2009 hinaus gesicherten Aufenthaltstitel hätten bislang sogar nur rund 6.500 Personen erhalten, kritisieren die Kirchenvertreter.


"Auch für die mehr als 102.000 Menschen mit einer Duldung, die bisher nicht unter die Altfallregelung fallen, muss eine angemessene Lösung gefunden werden", fordern Buß und Voß. Die Betroffenen dauerhaft in Ungewissheit zu lassen, werde dem Grundbedürfnis der Menschen nach einer verlässlichen Lebensperspektive nicht gerecht. Personen, die in Deutschland integriert seien und denen daher eine Ausreise nicht zugemutet werden könne, sollten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.


Wer einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt, muss innerhalb der derzeit gültigen Frist zum Jahresende seinen Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern. Dies sei zu kurz bemessen, befinden die Vertreter der Kirchen, weil viele Betroffene jahrelang keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, und die derzeitige Wirtschaftskrise diesen Zugang zusätzlich erschwere. Darüber hinaus seien die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts zu hoch, bemängeln Buß und Voß. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten oder pflegebedürftigen Menschen sollte auch ohne eigenständige Lebensunterhaltssicherung ein Aufenthaltsrecht gewährt werden.



*Die Verantwortung für den Inhalt der Pressemitteilung liegt beim oben angeführten Absender

Auf dbk.de: Statement von Präses Alfred Buß und Weihbischof Dr. Josef Voß im Wortlaut.