Zum Fall Pfarrer Klaus D.

Der Erfurter Bischof schreibt einen Brief an die Kirchengemeinde in Weimar über den Seelsorgeeinsatz eines Fuldaer Priesters, gegen den der Vorwurf sexueller Nötigung erhoben wurde

 

Bischof Joachim WankeIm Folgenden dokumentieren wir den Brief, den der Erfurter Bischof Joachim Wanke (Foto rechts) mit Datum des 23.3.2010 dem Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand der Herz-Jesu-Gemeinde Weimar zum Fall Pfarrer Klaus D. geschrieben hat. D., Priester des Bistums Fulda, war vom 1.11.1997 bis zum 19.5.2004 unter Auflagen in der Seelsorge in Weimar und seit 1999 in der Gefangenenseelsorge in der JVA Weimar tätig, bis der Vorwurf sexueller Nötigung eines 20jährigen, ehemaligen Gefangenen bekannt wurde.


Sehr geehrte Damen und Herren des Pfarrgemeinderates und des
Kirchenvorstandes der Pfarrgemeinde Herz-Jesu in Weimar,
liebe

Schwestern und Brüder im Herrn!

Vom 1.11.1997 bis zum 19.5.2004 war der zur Diözese Fulda gehörende Priester Klaus D. in der Pfarrgemeinde Weimar dienstlich tätig. Da jetzt sein damaliger Dienst zum Gegenstand öffentlicher Erörterungen geworden ist, möchte ich Ihnen eine Erklärung über meine damalige Entscheidung geben, Pfarrer D. in Weimar anzustellen.

Ich stelle zunächst kurz den Sachverhalt dar und gebe dann eine Bewertung aus heutiger Sicht.

Im Oktober 1996 wurde Pfarrer D. wegen des Verdachts von Missbrauchsfällen von seinem Amt als Pfarrer in Homberg / Diözese Fulda entbunden. Im Oktober 1997 wurde ihm ein Strafbefehl zugestellt, in dem er des sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen für schuldig befunden, verwarnt und zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 115 DM verurteilt, sowie unter eine Bewährungszeit von zwei Jahren gestellt wurde. Es fand auch eine Alkoholentziehungskur und Therapie statt. In dem Strafbefehl ist von einem "Vergehen, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit" die Rede gewesen.

Der Bischof von Fulda wollte nun Pfarrer D. einen Weg der Einsicht und Umkehr ermöglichen. Deswegen bat er mich, diesen Priester für eine gewisse Zeit in einer unserer Gemeinden zur Mithilfe in der Seelsorge, freilich unter Auflagen, zu übernehmen. Ich habe damals dieser Bitte entsprochen und Pfarrer D. ab dem 1.11.1997 zur begrenzten Aushilfe der Pfarrei Herz-Jesu in Weimar zugeteilt, mit Wohnsitz in Oberweimar.

Dem damaligen Pfarrer Msgr. Walter Hentrich, der leider ein Jahr später, im Oktober 1998 verstarb, habe ich den Hintergrund der Versetzung von D. erläutert und ihm die Auflage seines Heimatbischofs mitgeteilt, ihn nicht in der Seelsorge mit Kindern und jungen Menschen einzusetzen. Das ist auch so geschehen, auch in der Zeit von Pfarrer Norbert Iffland, dem Nachfolger von Pfarrer Msgr. Hentrich.

Da damals keine Beanstandungen im Blick auf die alte Verfehlung bekannt wurden, gab ich meine Zustimmung, Pfarrer D. ab 1.9.1999 mit der Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Weimar zu beauftragen.

Noch vor Amtsantritt des jetzigen Pfarrers von Weimar, Carsten Kämpf, im Jahr 2003, der den leider im Januar 2004 verstorbenen Pfarrer Iffland in Weimar ablöste, hatte ich schon den Bischof von Fulda gebeten, möglichst bald Pfarrer D. wieder in sein Heimatbistum zurückzuberufen. Das wurde mir von dort auch zugesagt.

Als mir freilich im April 2004 der Vorwurf gegen Pfarrer D. bekannt wurde, er habe einen 20-jährigen ehemaligen Gefangenen sexuell genötigt, habe ich Pfarrer D. bis zur Klärung dieses Vorwurfs sofort aller priesterlichen Aufgaben in Weimar und im Gefängnis entbunden. Der Vorwurf wurde auch staatsanwaltschaftlich untersucht, wobei im Jahr 2006 das Ermittlungsverfahren "mangels Tatnachweis" eingestellt wurde. Noch im Sommer 2004 verließ Pfarrer D. dann die Pfarrgemeinde Weimar.

Wenn ich im Nachgang die Entscheidung bewerte, Pfarrer D. auf eine Bitte Fuldas hin zu einer begrenzten Tätigkeit in der Gemeinde Weimar zuzulassen, muss ich bekennen, dass ich eine solche Entscheidung heute nicht mehr so fällen würde. Was als eine Chance zur Besinnung und zur Rückkehr in eine verantwortliche priesterliche Tätigkeit von Fulda gedacht war und von mir in dieser Intention mitgetragen wurde, ist von Pfarrer D. offensichtlich nicht genutzt worden. Wie ich nachträglich einsehen musste, erwuchs aus dem Dienst von Pfarrer D. trotz der auferlegten Einschränkungen eine Gefährdung von Kindern und Erwachsenen. Dafür möchte ich Betroffene und die Gemeinde um Verzeihung bitten.

Mit diesem Schreiben wollte ich Sie als Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand über die Ereignisse von damals informieren und zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Im Übrigen gilt meine Einladung an alle, Missbrauchsfälle in unseren Gemeinden und Einrichtungen über den Beauftragten des Bistums für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs Dr. Arnrich an mich zu melden. Dabei gilt meine Sorge in erster Linie den Opfern sexuellen Missbrauchs. Auf dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen werde ich, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen, die Strafbehörden informieren. Darauf werde ich nur unter außerordentlichen Umständen verzichten, etwa wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht.

Ich möchte zum Abschluss gern auch diese Bitte aussprechen: In der derzeit hoch emotionalen Debatte gilt es, großherzig und mit Vertrauen den Dienst unserer Priester und Seelsorger zu unterstützen, die redlich und gewissenhaft ihren Dienst tun. Lassen wir unsere Priester und jene, die sich in der Seelsorge abmühen, nicht allein. Ihnen gelte unser fürbittendes Gebet.

Ich freue mich, Ihnen persönlich nach Ostern anlässlich der Firmung zu begegnen. Gern wäre ich am 25. März persönlich zur Sitzung des PGR nach Weimar gekommen, doch hindert mich daran eine lang festgelegte auswärtige Verpflichtung. So wird am Festtag der Firmung die Möglichkeit sein, auch andere, erfreuliche Dinge aus dem Gemeindeleben zu besprechen.


Mit freundlichen, vorösterlichen Grüßen
Ihr
Dr. Joachim Wanke
Bischof