Kommunionempfang in konfessionsverbindenden Ehen

Erklärung von Bischof Neymeyr zur Orientierungshilfe der DBK zu konfessionsverbindenden Ehen und der gemeinsamen Teilnahme an der Eucharistie

Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de

Die Überlegungen der Deutschen Bischofskonferenz zum Kommunionempfang evangelischer Christen, die in konfessionsverbindender Ehe leben, habe ich bereits in den diözesanen Gremien und in den Priesterwerkwochen vorgestellt und möchte sie nun auch allen Paaren in konfessionsverbindender Ehe sowie allen Seelsorgerinnen und Seelsorgern im Bistum Erfurt in der von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Fassung zur Kenntnis bringen. Als Mitglied der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz habe ich an dieser Orientierungshilfe mitgearbeitet und empfehle sie allen Betroffenen im Bistum Erfurt.

Ich möchte unterstreichen, dass evangelische Christen in einer konfessionsverbindenden Ehe, die wissentlich und willentlich eine Ehe nach katholischem Verständnis geschlossen haben und damit ein katholisches Sakrament nicht nur empfangen, sondern auch gespendet haben, in einer partiell verwirklichten Form der Gemeinschaft mit der katholischen Kirche leben. Es ist Aufgabe der theologischen Wissenschaft, diese Form der Kirchengemeinschaft ekklesiologisch und im Anschluss daran kanonistisch zu fassen. Ich bin dankbar, dass ich in diesen Fragen mit der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt in einem anregenden Austausch bin.

Nachzulesen ist die Orientierungshilfe der DBK unter: https://dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2018/08-Orientierungshilfe-Kommunion.pdf