Zwischenbericht des Bistums Erfurt zu Fragen des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker und Laien

Im Bistum Erfurt gab es bis heute fünf glaubhafte Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern durch Geistliche, die schon verstorben sind, davon drei aus der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegszeit, zwei aus den 60er bzw. 70er Jahren. In diesen fünf Fällen konnten natürlich keine Anzeigen der Täter durch das Bistum erfolgen.

Aus der jüngeren Zeit sind drei Anzeigen gegen noch lebende Personen, zwei Geistliche und ein Laienmitarbeiter, durch das Bistum Erfurt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erfolgt. In allen drei Fällen sind die Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Der Laienmitarbeiter lebte bereits zum Zeitpunkt der Anzeige im Ruhestand und untersteht nicht mehr der kirchlichen Dienstaufsicht.

Einer der beiden Geistlichen ist aus dem kirchlichen Dienst ausgeschieden und somit der kirchlichen Dienstaufsicht entzogen.

Gegen den anderen Geistlichen, der vom Dienst suspendiert war, wurde ein kanonisches Verfahren durchgeführt. Aufgrund des ergangenen Urteils und den gemachten Auflagen wurde dieser Geistliche in den Ruhestand versetzt und hat keinen Auftrag zur Seelsorge.

Grundsätzlich gilt: Bei Verdachtsfällen und erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs entscheidet und handelt das Bistum Erfurt gemäß den Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, die am 01.09.2010 in Kraft gesetzt worden sind.

Erfurt, den 11.05.2012, Weihbischof Dr. Reinhard Hauke