Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz. "Wir sind froh, dass das Bundesverfassungsgericht mit diesem weitreichenden Grundsatzurteil ein deutliches Zeichen für den Erhalt und Schutz der Sonn- und Feiertage und damit gegen die totale Ökonomisierung unserer Gesellschaft gesetzt hat", erklärt der Präsident des ZdK, Alois Glück.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hebe klar hervor, dass die Ladenöffnung an Sonntagen nur eine Ausnahme vom grundgesetzlichen Sonntagsschutz darstellen und nicht zur Regel werden dürfe. Gerade die umstrittene Berliner Ladenöffnungsregelung an allen vier Adventssonntagen nacheinander dürfe es nun nicht mehr geben. Alois Glück dankt den beiden Klägern, der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz sowie dem Erzbistum Berlin, dass sie das Grundsatzverfahren nach Karlsruhe getragen haben. Damit sei es gelungen, den immer weiter ausgreifenden Liberalisierungstendenzen der Ladenschlussgesetze einen Riegel vorzuschieben. "Damit wird auch ein klares Zeichen gegen den uneingeschränkten Vorrang wirtschaftlicher Interessen in unserer Gesellschaft gesetzt"; so Glück.
Quelle: Pressemitteilung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Die Verantwortung für den Inhalt liegt beim Absender.