Wahlen im Bistum Erfurt 2012

Pfarrgemeinderat - Kirchenvorstand - Filialgemeinderat:Eine Information des Seelsorgeamtes

Kirche in neuen Strukturen im Bistum Erfurt

Mit der Strukturreform im Bistum Erfurt ändert sich manches im Selbstverständnis unserer Gemeinden und auch der Gremien, die am 1./2. September 2012 neu gewählt werden. Aus diesem Anlass haben wir für Sie einige Informationen zu den Gremien und den bevorstehenden Wahlen zusammengestellt.

Die Kirche lebt in und durch Jesus Christus. Besonders in der Eucharistie und den anderen Sakramenten wird deutlich, dass er bei uns ist, dass er sein Volk versammelt, dass wir zu ihm kommen können. Er ist es, der die Kirche gründet. Wir Menschen sind dennoch nicht unbeteiligt. Wir haben den Auftrag, seine Gegenwart in der Eucharistie, in den Sakramenten, in seinem Wort und in der Gemeinschaft der Glaubenden zu bezeugen - und das so gut und so intensiv, wie wir es mit unseren Kräften vermögen.

Die Struktur der Pfarrei soll uns unterstützen, damit die Kirche als Zeichen der Gegenwart Gottes unter den Menschen lebendig und sichtbar wird. So erfüllen wir als Einzelne und als Gemeinde den Auftrag Jesu: Das Evangelium zu verkünden.




... ist das Gremium, das sich gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitarbeitern um die pastoralen Belange der Pfarrei sorgt. Dabei sollen die Feier der Gottesdienste, karitative Aktivitäten, die Verkündigung des Evangeliums und ein gutes Miteinander im Blick sein. Dabei wird immer neu zu überlegen sein, wie die Interessen der einzelnen Gemeinden zum gemeinsamen Zeugnis zusammen geführt werden können.

Wahlberechtigt sind alle, die das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und in der Kirchengemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Diese Regelung kann geweitet werden: wer in einer Pfarrei engagiert ist, in der er nicht wohnt, darf dennoch dort sein Wahlrecht ausüben.

Siehe auch: Ordnung und Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat




... ist das Gremium, das die Pfarrei rechtlich nach außen vertritt. Hier sind vor allem finanzielle und bauliche Fragen, die die Pfarrei betreffen, zu klären.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben, seit mindestens sechs Monaten in der Kirchengemeinde ihre Hauptwohnung haben und in der Ausübung ihres Wahlrechtes nicht behindert sind.

Siehe auch: Wahlordnung für den Kirchenvorstand




Die bewährten Gremien von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand werden für die neuen Strukturen um den Filialgemeinderat ergänzt.

Er ist das Gremium, das konkretes kirchliches Leben in den Filialgemeinden gestaltet. Der Filialgemeinderat ist zudem Ansprechpartner für die hauptamtlichen Mitarbeiter, den Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat, wenn Fragen in der Filialgemeinde zu klären sind.

Wahlberechtigt ist, wer sich der Filialgemeinde verbunden fühlt, was sich durch Anwesenheit am Wahltag manifestiert.

Siehe auch: Dekret über die Filialgemeinde einschließlich (Wahl-) Ordnung


Sinnvoll kann auch ein Gremium sein, das die Belange der Gemeinde rund um den Kirchturm der Pfarrkirche im Blick hat. Ob es durch Wahl (ähnlich wie der Filialgemeinderat) oder auf andere Art und Weise gebildet wird, ist vor Ort zu entscheiden.


Weitere Informationen: Seelsorgeamt im Bistum Erfurt (bitte anklicken!). Dort kann dieser Text auch als Flyer zum Auslegen bestellt werden.

Download-Service: Text und Grafiken dieser Seite sowie zwei Internet-Buttons können für die Pfarrbrief- und sonstige Öffentlichkeitsarbeit im Bistum Erfurt kostenlos auf pfarrbriefservice.de/erfurt heruntergeladen werden, jeweils in den Rubriken "Kostenlose Texte" und "Kostenlose Fotos und Grafiken" unter dem Stichwort "Wahl" (ABC-Register).