Strafanzeige gegen einen Priester des Bistums Erfurt wegen sexueller Nötigung Minderjähriger

Das Bistum Erfurt hat durch seinen Beauftragten für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs, Dr. med. Rudolf Arnrich, Strafanzeige gegen einen Priester der Diözese wegen sexueller Nötigung von vier Minderjährigen eingereicht.

[Ergänzung vom 11. Mai 2012: Bitte beachten Sie auch den "Zwischenbericht des Bistums Erfurt zu Fragen des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker und Laien" vom 11. Mai 2012]

Die Taten sollen sich im Zeitraum von 1980 bis 1996 ereignet haben. Der beschuldigte Geistliche hat die Vorwürfe im Rahmen kirchlicher Befragungen bestätigt. Neben der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung wird auch ein kirchliches Verfahren durchgeführt. Bis zum Abschluss der Untersuchungen durch Staatsanwaltschaft und Kirche bleibt der Priester, der zuletzt als Hausgeistlicher in einem Seniorenheim in der Diözese Würzburg tätig war, von allen seelsorglichen Aufgaben entbunden.

Der beschuldigte Priester war in der Zeit vom Januar 2004 bis August 2006 als Gefängnisseelsorger in der Jugendstrafanstalt Ichtershausen und der Justizvollzugsanstalt Tonna tätig. Obwohl dem Bistum Erfurt damals ein Vorwurf sexueller Nötigung bekannt war, hat es den Geistlichen als Gefängnisseelsorger eingesetzt, ohne dass das Thüringer Justizministerium über den bekannt gewordenen Vorwurf informiert wurde.

Für diese falsche Entscheidung übernimmt das Bistum Erfurt die Verantwortung.

Seit 2003 hat das Bistum Erfurt den beschuldigten Priester unter Aufsicht des im Dezember 2002 erstmalig ernannten Beauftragten für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs gestellt. Seit 1997 hat es keine Anhaltspunkte für sexuelles Fehlverhalten des Priesters gegeben.

Im August 2006 wurde der beschuldigte Priester aufgrund von Verstößen gegen die Anstaltsordnung vom Dienst als Seelsorger im Strafvollzug entbunden.

Inzwischen wurden kirchlicherseits alle bisher eingesetzten Seelsorger im Strafvollzug auf Hinweise, die einem solchen Einsatz entgegen stehen, überprüft. Dabei ergaben sich keine Anhaltspunkte.

Mit dem Thüringer Justizministerium wurde vereinbart, zukünftig vor jeder Neuberufung eines Seelsorgers für den Strafvollzug sich nicht nur auf das polizeiliche Führungszeugnis zu beschränken, sondern sorgfältiger unter Auswertung aller Informationen zu prüfen, was einem Einsatz entgegen stehen könnte.

Das Bischöfliche Ordinariat Erfurt weist noch einmal auf die Möglichkeit hin, Hinweise über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im kirchlichen Umfeld bei dem vom Bischof eingesetzten Beauftragten zur Meldung und Prüfung von Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger anzuzeigen. Die Kontaktdaten sind auf der Website www.bistum-erfurt.de veröffentlicht. Sie können auch in den Pfarrämtern erfragt werden. Bei einem begründeten Verdacht sollte unbedingt mit dem Beauftragten Kontakt aufgenommen oder die von der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete Hotline Tel. 0800-1201000 genutzt werden.

Neben den eingeleiteten Verfahren bittet der Erfurter Bischof Joachim Wanke um das "Gebet der Gläubigen für alle Kinder und Jugendlichen, denen durch Vertreter der Kirche Leid und tiefes Unrecht zugefügt worden ist." Er wisse aber, wie sehr auch die katholischen Christen selbst durch das Bekanntwerden solcher Vorwürfe, die sich gegen Geistliche und andere Mitarbeiter der Kirche richten, belastet werden.

Beauftragter des Bistums Erfurt zur Meldung und Prüfung von Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche und kirchliche Mitarbeiter

Hotline der Deutschen Bischofskonferenz

www.hilfe-missbrauch.de