"Sonn- und Feiertage sind ein unersetzliches Gut der Sozialkultur"

Katholisches Büro begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Ladenschluss

Presse-Erklärung des Katholischen Büros Erfurt:


Mit seiner Entscheidung vom 9. Juni 2004 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Warenhauses zurückgewiesen, durch die die Freigabe der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen erreicht werden sollte.


Kirchlicherseits wird das Festhalten des höchsten deutschen Gerichtes am Sonn- und Feiertagsschutz ausdrücklich begrüßt.

Nach Aussagen des Gerichtes ist das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen mit dem Grundgesetz vereinbar.


Ich gebe ausdrücklich zu bedenken, dass die Sonn- und Feiertage über ihre religiöse Bedeutung hinaus für die gemeinsame Freizeit ein unersetzliches Gut der Sozialkultur darstellen und zur Stabilisierung des Einzelnen und der Gemeinschaft, insbesondere der Familien beitragen. Weder rein wirtschaftliche Ü;berlegungen noch sich verändernde Freizeitbedürfnisse rechtfertigen, dieses Gut zur Disposition zu stellen.


gez.

Ordinariatsrat Winfried Weinrich

Leiter des Katholischen Büros



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