Bundessozialgericht erklärt die abgesenkte Regelleistung für Kinder für verfassungswidrig
Pressemitteilung des Katholischen Familienbundes in Thüringen:*
Der Landesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, hat die heutigen Entscheidungen des Bundessozialgerichtes zur Absenkung der Regeleistungen für Kinder unter 14 Jahren als "lange überfälligen Anstoß zur Abschaffung der Willkür" begrüßt und eine "weit reichende Reform der so genannten Hartz IV Leistungen" gefordert.
Herzberg erklärte: "Kinder sind keine 60-Prozent-Erwachsene, sondern haben ihren eigenständigen Bedarf zum Lebensunterhalt. Das Verfahren hat gezeigt, dass die willkürliche Absenkung des Erwachsenenbedarfs auf 60 Prozent für Kinder unter 14 Jahren ohne sachgerechte Prüfung des tatsächlichen Bedarfs erfolgte. Die an den tatsächlichen Bedürfnissen ausgerichtete Ermittlung des Regelsatzes für Kinder ist von der Bundesregierung seit langem angekündigt, steht aber ebenso lange aus. Wir sind froh, dass die Verfahren, die ja zum Teil bereits seit 2007 beim Bundessozialgericht anhängig sind, zu diesem Ergebnis gekommen sind. Sie werden den Handlungsdruck hoffentlich erhöhen."
Das Familienbund weist angesichts der heutigen Entscheidungen des Bundessozialgerichts auch auf Zusammenhang zum Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom Dezember 2008 hin. Herzberg wörtlich: "Auch hier hatte man den Eindruck, dass das Existenzminimum von Kindern künstlich niedrig gerechnet wurde, um die verfassungsmäßige steuerliche Freistellung der Kinderkosten möglichst gering ausfallen zu lassen. Angesichts der heutigen Entscheidungen ist es dringend geboten, dass die Bundesregierung die Entscheidung zur Höhe des Existenzminimum nochmals überprüft."
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