Kaufen und verkaufen nur an einem Sonntag im Advent

Im Freistaat Thüringen streiten die Kirchen mit der FDP um das Ladenöffnungsgesetz

 

Die Thüringer Kirchen lehnen den Vorstoß der FDP ab, im Freistaat künftig zwei Adventssonntage für den Handel freizugeben.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird morgen (27.1.2010) im Landtag in erster Lesung behandelt. Bisher dürfen Geschäfte nur am ersten Adventssonntag öffnen. Daran wollen die Kirchen festhalten, wie die Leiter des Katholischen und des Evangelischen Büros, Ordinariatsrat Winfried Weinrich und Oberkirchenrat Dr. Thomas A. Seidel, in Erfurt mitteilten.

"Es stimmt eben nicht, wie die FDP betont, dass die Weihnachtszeit nur Einkaufszeit ist", erklären Weinrich und Seidel. Der Sonntag sei für den Einzelnen und die Gemeinschaft, und ganz besonders für die Familien, der Tag des Miteinanders und der Besinnung. Dieser Tag dürfe darum nicht vorrangig ökonomischen Interessen unterworfen werden - auch und gerade im Advent nicht, argumentieren die Kirchenvertreter.

Sie verweisen dabei auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember letzten Jahres. Darin heißt es: "Die gemeinsame Gestaltung der Zeit der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die in der sozialen Wirklichkeit seit jeher insbesondere auch im Freundeskreis, einem aktiven Vereinsleben und in der Familie stattfindet, ist insoweit nur dann planbar und möglich, wenn ein zeitlicher Gleichklang und Rhythmus, also eine Synchronität, sichergestellt ist."

Diesem "zeitlichen Gleichklang und Rhythmus" widerspreche der FDP-Gesetzentwurf, unterstreichen Weinrich und Seidel unisono und stellen den Primat der Ökonomie überhaupt in Frage. "Wenn ökonomisches Denken und Handeln schrankenlos werden, wenden sie sich gegen den einzelnen Menschen und die Gesellschaft." Das habe die Finanz- und Wirtschaftskrise doch erkennbar und schmerzhaft bewiesen, sagen die Kirchenvertreter. Darum halten sie die Möglichkeit eines Adventssonntages mit geöffneten Geschäften für ausreichend.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und des Bistums Erfurt

Siehe auch: "Der Sonntag ist der Tag der Besinnung und des

Miteinanders" - Erklärung des Katholischen Büros Erfurt zum Urteil

des Bundesverfassungsgerichtes über den Sonntagsschutz