Erfurt (BiP). Vor einer Benachteiligung der Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen hat der Leiter des Katholischen Büros Erfurt, Ordinariatsrat Winfried Weinrich, gewarnt. Diesen Schulen drohe eine Kürzung der Sachkostenzuschüsse um 50 Prozent, sollten die geplanten Gesetzesänderungen im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2001/2002 Wirklichkeit werden, stellte Weinrich heraus. Der Gesetzgeber halte es für zumutbar, die Kürzungen durch Schulgeld auszugleichen. Weinrich will das hinterfragt wissen. Immerhin könne sich der Eigenanteil der Schulen bei den Personal- und Sachkosten von 12 Prozent auf ca. 20 Prozent erhöhen, erläuterte Weinrich am Beispiel einer katholischen Schule. Damit müsse diese Schule rund 1 Million Mark zusätzlich selber aufbringen.
Weinrich fordert, dass Schulen in freier Trägerschaft den staatlichen Schulen vergleichbar gefördert und nicht noch stärker benachteiligt werden. "Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft sind im Sinne des Grundgesetzes keine bloße Ergänzung der Schullandschaft, sondern vollwertige Ersatzschulen", begründet Weinrich seine Forderungen. Die Schüler könnten an den freien Schulen ebenso ihrer Schulpflicht nachkommen wie an den staatlichen. Damit erfüllten die Schulen in freier Trägerschaft im Vergleich mit staatlichen Schulen einen gleichwertigen Erziehungs- und Bildungsauftrag mit ihrem je eigenen Profil, so Weinrich.
Anlage:
Pressemitteilung des Katholischen Büros Erfurt
Gleichbehandlung bei der FörderungDie derzeit stattfindenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2001/2002 des Freistaates sind mit Gesetzesänderungen verbunden, die - würden sie den Landtag unverändert passieren - bei Schulen in freier Trägerschaft stufenweise zur Halbierung der Sachkostenzuschüsse führen.
So würde sich beispielsweise der Eigenanteil der Personal- und Sachkosten einer katholischen Schule von derzeit 12 % auf ca. 20 % erhöhen (entspricht ca. 1 Million DM jährlich). Der Gesetzgeber hält es für zumutbar, die Kürzungen durch Schulgeld auszugleichen. Diese Zumutbarkeit ist zu hinterfragen.
Nun erfüllen aber zum Beispiel an einer allgemeinbildenden Schule in freier Trägerschaft die Schüler ihre Schulpflicht. Damit sind die allgemeinbildenden Schulen im Sinne des Grundgesetzes keine bloße Ergänzung der Schullandschaft sondern vollwertige Ersatzschulen, die eine den staatlichen Schulen vergleichbare Verantwortung wahrnehmen. Sie erfüllen im Vergleich mit staatlichen Schulen einen gleichwertigen Erziehungs- und Bildungsauftrag mit ihrem je eigenen Profil.
Aus diesem Grunde sollte eine Schule in freier Trägerschaft eine der staatlichen Schule vergleichbare Förderung erhalten und nicht noch stärker benachteiligt werden.
gez.
Ordinariatsrat Winfried Weinrich
Leiter des Katholischen Büros
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