Gewalttendenzen in den Religionen offenlegen und bekämpfen

Ansprache von Bischof Neymeyr beim Elisabethempfang

Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de

Erfurt (BiP). Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr hat die Frage nach der Gewalt als eine der „dringlichen Fragen“ des interreligiösen Gespräches bezeichnet.

„Alle großen Religionen kennen die Versuchung, Gewalt im Namen des Glaubens auszuüben oder zu rechtfertigen. Alle sind in der Geschichte dieser Versuchung auch erlegen“, sagte Neymeyr am Donnerstagabend (22.11.) beim Elisabethempfang der katholischen Kirche für Thüringer Politiker in Erfurt. Das Bewusstsein für Gewalt in Geschichte und Gegenwart der Religionen könne helfen, gewaltkritische Tendenzen der eigenen Tradition zu entfalten. Neymeyr erwähnte in diesem Zusammenhang für das Christentum die Bergpredigt Jesu, die einen vollkommenen Gewaltverzicht fordere.

Auch die katholische Kirche müsse die Gewalttendenzen in ihrer Geschichte offenlegen und anerkennen. Zu Gewaltanwendung und Machtmissbrauch in den eigenen Reihen sei es auch beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gekommen. Das müsse die katholische Kirche heute bekennen. Aber: „Ein Schuldbekenntnis alleine genügt nicht. Es braucht verständnisvolle Hilfe für die Betroffenen, kritische Sicht auf Strukturen und Mentalitäten unserer Kirche und wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen. Das schulden wir den Betroffenen, und dafür setze ich mich ein“, betonte der Bischof.

Religionsfreiheit ist die Grundachse jeder modernen Gesellschaft

Neymeyr ging in seiner Ansprache auch auf das Verhältnis von Staat und Religion ein. Der Bischof bezeichnete die Religionsfreiheit als eine „Grundachse jeder modernen Gesellschaft“. Die Freiheit, eine Religion zu haben und auszuüben, sei zur Zeit der SED-Diktatur zum Teil massiv eingeschränkt worden. „Die Geschichte der Diskriminierung von Christen in der DDR muss und wird aufgearbeitet und dokumentiert werden“, zeigte sich Neymeyr überzeugt. Er verwies aber auch darauf, dass Religionsfreiheit ebenso die Freiheit bedeute, keine Religion zu haben. „Dies setzt ein Verständnis des Staates voraus, das nicht von einer bestimmten Religion definiert ist, aber auch nicht von der Unterdrückung jeder Religion“, unterstrich der Erfurter Bischof.

Für Neymeyr gehört „unzweifelhaft“ zur Religionsfreiheit, dass Muslime in Deutschland würdige Moscheen errichten können. „Natürlich schließt die Befürwortung des Rechtes zum Moscheebau das Recht auf Kritik im Einzelfall nicht aus, aber ich verurteile alle Versuche, Sorgen und Ängste der Bevölkerung politisch zu instrumentalisieren. Kritik ist erlaubt, Hetze nicht“, sagte der Bischof entschieden. Auch in besonders kontroversen Debatten müsse der Geist eines gedeihlichen Zusammenlebens herrschen, so Neymeyr.

Ansprache von Bischof Ulrich Neymeyr beim Elisabethempfang am 22.11.2018 in Erfurt

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Ramelow,
sehr geehrte Frau Landtagsvizepräsidentin Marx,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

ganz herzlich begrüße ich Sie zum Elisabethempfang des Bistums Erfurt, der traditionellen Begegnung der katholischen Kirche in Erfurt mit den Vertreterinnen und Vertretern des Staates und der Gesellschaft. Religion und Staat, Religion und Gegenwart sind aufeinander bezogen, weil religiöse Menschen und Religionen Teil der Gesellschaft und des Staates sind. Dieses Beziehungsgeflecht kann sich für Staat und Gesellschaft positiv auswirken, birgt aber in Geschichte und Gesellschaft auch ein enormes Konfliktpotenzial in sich. Religiös motivierte Kriege, Gewalt- und Terrorakte stützen die These, eine Welt ohne Religionen sei eine bessere, friedliche Welt. Allerdings ist Religion nicht nur ein Phänomen der Subjektivität, der Innerlichkeit und der Privatheit, sondern auch ein Phänomen der Sozialität, das heißt sie zeigt sich auch im Zusammenschluss von Menschen mit gleichen religiösen Vorstellungen. Aufgrund dieser beiden Seiten des Phänomens Religion und aufgrund der Vielfalt der religiösen Vorstellungen und natürlich aufgrund meiner eigenen religiösen Überzeugung wird es aus meiner Sicht wohl nie eine Welt ohne Religion geben.
Daher ist es wichtig, dass die Religionen sich des Konfliktpotenzials bewusst sind, welches in ihrem Wahrheitsanspruch liegt, und nicht in Konflikt miteinander geraten, sondern den Dialog miteinander suchen und pflegen. Allerdings hat der Mainzer Bischof Kardinal Lehmann beim St. Michaels-Empfang der Deutschen Bischofskonferenz in Berlin am 19. September 2006 vor der Vorstellung gewarnt, „der religiöse Dialog sei eine Art Hilfsaggregat der Politik, das sich jederzeit zur Beruhigung internationaler und innergesellschaftlicher Konflikte anwerfen lasse.“ Der interreligiöse Dialog muss vielmehr damit beginnen, über die Grundfragen der Religion miteinander ins Gespräch zu kommen. Die vom II. Vatikanischen Konzil im Jahre 1965 verabschiedete „Erklärung über das Verhältnis der katholischen Kirche zu den nicht-christlichen Religionen“ – nach ihren Anfangsworten meist „Nostra aetate“ genannt  - sieht das Verbindende der Religionen darin, dass diese sich den gleichen Fragen nach den ungelösten Rätseln des Lebens stellen. Zu diesen Grundfragen zählt Nostra aetate: „Was ist der Mensch? Was ist Sinn und Ziel unseres Lebens? Was ist das Gute, was ist Sünde? Was ist der Tod, das Gericht und das Leben nach dem Tode? Und schließlich: Was ist jenes letzte und unsagbare Geheimnis unserer Existenz, aus dem wir kommen und wohin wir gehen.“ (NA 1) Diese Grundfragen des Menschen, seines Lebens und seiner Weltsicht können durchaus als philosophisch bezeichnet werden. Es ist vernünftig, sich diesen Fragen zu stellen. Es ist wichtig, dass die Antworten auf diese Fragen sich nicht der Vernunft entziehen. Nur dann sind sie kommunikabel: Auch wenn der Gesprächspartner sich diese Antworten nicht aneignen kann, kann er verstehen, wie ein Mensch sich selbst und die Welt so sehen kann. Nach christlichem Verständnis ist die Vernünftigkeit der Antworten auf die Grundfragen des Menschen darin begründet, dass die Vernunft Gottes, sein schöpferisches Wort – wir bezeichnen es mit dem griechischen Begriff logos – die Schöpfung trägt und durchwaltet. Es bedarf auf Seiten aller Religionen der Reflexion auf die universale Verbindlichkeit der Vernunft, die einen Dialog ermöglicht und somit auch die Religionen verbindet.

Diese Überlegungen gelten letztlich für alle Religionen. Dennoch steht das Christentum zu den verschiedenen Religionen der Welt in unterschiedlicher Nähe. Judentum, Christentum und Islam sind dabei in besonderer Weise aufeinander bezogen. Regional und historisch entstammen sie einem gemeinsamen Zusammenhang. Teilweise rekurrieren sie auf den gleichen religiösen Erfahrungen und Erzähltraditionen. Abraham wird von allen als Urvater des Glaubens verehrt. Das Christentum hat die jüdische Überlieferung als erstes Buch seiner Bibel - wir sprechen vom Alten Testament – übernommen. Der Islam greift auf die Tradition der Patriarchen und Propheten zurück und erkennt auch Jesus als Propheten an. Alle drei Religionen bekennen sich zum Glauben an einen Gott, der die Welt erschaffen hat und den Menschen als barmherziger Retter aber auch als Richter gegenübertritt.
Trotz dieser Gemeinsamkeiten der drei Religionen ist und bleibt das Christentum dem Judentum in einer grundlegend anderen Weise verbunden als dem Islam. Die Herkunft Jesu aus dem Judentum ist nicht zufällig, sondern bestimmt seine Identität. Der Gott und Vater Jesu Christi ist der Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs. Die katholische Kirche ist heute davon überzeugt, dass der Bund Gottes mit dem Volk Israel durch den in Christus begründeten Neuen Bund nicht aufgehoben oder gekündigt wurde. Das Wort vom „nie gekündigten alten Bund“, hat Papst Johannes Paul II. bei seiner Begegnung mit Vertretern der Juden in Mainz am 17. November 1980 geprägt. Im Blick auf eine Bibelstelle im Römerbrief des Apostel Paulus (Röm 11,29) kann man sogar sagen, dass Gott den Bund mit Israel nicht nur nicht widerrufen oder nicht gekündigt hat, sondern dass er ihn nicht bereut.
Ein solches Verwandtschaftsverhältnis besteht zwischen Christentum und Islam nicht. Zwar gibt es eine Nähe zwischen beiden Religionen, die vor allem durch den Monotheismus, also dem Glauben an einen Gott, begründet ist, sodass das II. Vatikanische Konzil in der Erklärung über die Kirche – nach den Anfangsworten „Lumen gentium“ genannt – sagen kann, dass die Muslime „mit uns den einen Gott anbeten, den barmherzigen, der die Menschen am jüngsten Tag richten wird.“ (LG 16). Die Beziehung zum Islam kann jedoch niemals eine für die Kirche und die christliche Religion grundlegende Bedeutung erlangen. Das ist der entscheidende Unterschied zum Judentum. Christentum, Judentum und Islam stehen nicht in gleicher Nähe zueinander, wie es das Wort vom „Trialog der abrahamitischen Religionen“ nahelegt.

Das interreligiöse Gespräch sollte sich zunächst offen den Grundfragen der Religion stellen und darüber austauschen. Dabei wird Gemeinsames gefunden und benannt aber auch Trennendes. Ein guter Dialog klärt Vorurteile und Missverständnisse und hilft, das Trennende zu verstehen. Im Zuge eines solchen Dialogprozesses können auch schwierige Fragen und prekäre Probleme aufgegriffen werden. In dem bereits genannten Vortrag beim St. Michael-Empfang der Deutschen Bischofskonferenz in Berlin am 19. September 2006 hat Kardinal Lehmann zwei dringliche Fragen benannt, die nichts an ihrer Aktualität und Brisanz verloren haben.

Hier ist zunächst die Frage nach der Gewalt zu nennen. Alle großen Religionen kennen die Versuchung, Gewalt im Namen des Glaubens auszuüben oder zu rechtfertigen. Alle sind in der Geschichte dieser Versuchung auch erlegen. Auch die katholische Kirche muss die Gewalttendenzen in der eigenen Geschichte offenlegen und anerkennen. Das Schuldbekenntnis der katholischen Kirche, das Papst Johannes Paul II. am 12. März 2000 gegeben hat, spricht hier eine klare und unmissverständliche Sprache: „Herr der Welt, Vater aller Menschen, durch deinen Sohn hast du uns gebeten, auch den Feind zu lieben, denen Gutes zu tun, die uns hassen, und für die zu beten, die uns verfolgen. Doch oft haben die Christen das Evangelium verleugnet und der Logik der Gewalt nachgegeben. Die Rechte von Stämmen und Völkern haben sie verletzt, deren Kulturen und religiösen Traditionen verachtet.“ Zu den Verbrechen an den Juden hat Papst Johannes Paul II. in diesem Schuldbekenntnis gesagt: „Gott unserer Väter, du hast Abraham und seine Nachkommen auserwählt, deinen Namen zu den Völkern zu tragen: Wir sind zutiefst betrübt über das Verhalten aller, die im Laufe der Geschichte deine Söhne und Töchter leiden ließen. Wir bitten um Verzeihung und wollen uns dafür einsetzen, dass echte Brüderlichkeit herrsche mit dem Volk des Bundes.“ Das Bewusstsein der Gewalttendenzen in der Geschichte und Gegenwart der Religionen schärft den Blick für die Gewaltmotivationen in den Urkunden der eigenen Religion und kann den gewaltkritischen Tendenzen zur Entfaltung verhelfen. Völlig zu Recht zitiert Papst Johannes Paul II. in seinem Schuldbekenntnis die Bergpredigt Jesu, die einen vollkommenen Gewaltverzicht fordert. Heute muss die Kirche eine andere Form von Gewaltanwendung und Machtmissbrauch in ihren Reihen bekennen, nämlich den Missbrauch der Macht von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen und den Missbrauch der geistlichen Autorität in den Formen des sexuellen Missbrauchs, die offensichtliche nicht nur das Vergehen einiger ganz weniger ist. Ein Schuldbekenntnis alleine genügt nicht. Es braucht verständnisvolle Hilfe für die Betroffenen, kritische Sicht auf Strukturen und Mentalitäten unserer Kirche und wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen. Das schulden wir den Betroffenen und dafür setze ich mich ein.

Der zweite schwierige Themenkomplex, der dem interreligiösen Dialog aufgegeben ist, betrifft die Religionsfreiheit und die Verfasstheit des modernen Staates. Beides gehört unauflöslich zusammen. Religionsfreiheit bedeutet zunächst, eine Religion zu haben und auszuüben. Dieses Recht wurde zur Zeit der SED-Diktatur zum Teil massiv eingeschränkt. Die Geschichte der Diskriminierung von Christen in der DDR muss und wird aufgearbeitet und dokumentiert werden. Wir wissen hierzulande sehr wohl, dass Religionsfreiheit nicht nur bedeutet, eine Religion zu haben und nach ihr zu leben, sondern dass sie auch die Freiheit bedeutet, keine Religion zu haben. Dies setzt ein Verständnis des Staates voraus, das nicht von einer bestimmten Religion definiert ist, aber auch nicht von der Unterdrückung jeder Religion. So heißt es in Artikel 39 der Verfassung des Freistaats Thüringen, deren 25. Geburtstag wir vor vier Wochen auf der Wartburg gefeiert haben: „Jeder hat das Recht, seine Religion oder Weltanschauung ungestört, allein oder mit anderen, privat oder öffentlich auszuüben. Die Ausübung einer Religion oder Weltanschauung darf die Würde anderer nicht verletzen.“
Unzweifelhaft gehört zu dieser Sicht der Religionsfreiheit auch das Recht der Muslime auf den Bau würdiger Moscheen. Vor zehn Jahren haben die katholischen Bischöfe in Deutschland gemeinsam eine Orientierungshilfe zum Moscheebau veröffentlicht. Darin heißt es: „Als grundrechtlich geschütztes Gut darf das Recht auf religiöse Freiheit und das damit verbundene Recht auf den Bau von Moscheen nicht daran geknüpft werden, dass Christen in islamischen Ländern gleichfalls individuelle und korporative Religionsfreiheit genießen. Gerade weil wir Christen die Einschränkungen der Religionsfreiheit in muslimisch geprägten Ländern ablehnen und verurteilen, setzen wir uns nicht nur für die Rechte der dortigen Christen ein, sondern auch für die Rechte der Muslime bei uns. Für Christen und Muslime muss gleichermaßen gelten: Gerade derjenige, der in anderen Ländern für die Angehörigen seiner Glaubensgemeinschaft in der Minderheitensituation Religionsfreiheit fordert, darf sie den religiösen Minoritäten im eigenen Land nicht vorenthalten. Wir bitten deshalb die in unserem Lande lebenden Muslime, gemeinsam mit uns auch für die Religionsfreiheit in islamischen Ländern einzutreten. Es muss ein gemeinsames Anliegen von Christen und Muslimen sein, dass beide Religionen den Gottesdienst überall in der Welt in einem würdigen, ihnen gemäßen Rahmen abhalten können.“ (S. 9) Natürlich schließt die Befürwortung des Rechtes zum Moscheebau das Recht auf Kritik im Einzelfall nicht aus, aber ich verurteile alle Versuche, Sorgen und Ängste der Bevölkerung politisch zu instrumentalisieren. Kritik ist erlaubt, Hetze nicht. Auch in besonders kontroversen Debatten muss der Geist eines gedeihlichen Zusammenlebens herrschen. Daher fordern die deutschen Bischöfe in ihrer Orientierungshilfe, „dass die Planungen für ein Moscheebauprojekt langfristig angegangen und durch intensive Diskussionen mit der Wohnbevölkerung und mit den Behörden vorbereitet werden. Notwendig ist ein möglichst frühzeitiger, konstruktiver Informations- und Meinungsaustausch, bei dem über Zweckbestimmung und Nutzungskonzepte, über Probleme bei der Auswahl eines geeigneten Standortes und über Fragen der Größe und architektonischen Gestaltung offen gesprochen wird.“ (S. 11)
Die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse ist die Grundachse jeder modernen Gesellschaft. Dies schließt Formen der Kooperation nicht aus, in denen das Verhältnis von Staat und Religionen auf ein gedeihliches Zusammenwirken im Interesse der Menschen ausgerichtet ist. Ich bin dankbar für das gute Miteinander von Kirche, Staat und Gesellschaft in Thüringen, das auch durch Ihre Teilnahme am diesjährigen Elisabethempfang einen Ausdruck findet. Gerade im Dialog der Religionen müssen wir Christen uns daran erinnern, dass die neuzeitliche Idee der Freiheit keine Erfindung des europäischen Christentums ist. Manches Argument, das heutige Muslime gegen die modernen Freiheitsrechte ins Feld führen, ist uns aus der katholischen Kirche bis weit ins 19. Jahrhundert hinein geläufig: Ich denke zum Beispiel an die Sorge vor um sich greifender Dekadenz, vor einem rein individualistischen Gebrauch der Freiheit oder auch vor einem massenhaften Abfall vom Glauben.

So möchte ich allen danken, die sich im Dialog der Religionen engagieren. Aktuelle politische Fragen und Auseinandersetzungen erschweren nicht selten die Gespräche. Daher ist es aus meiner Sicht sinnvoll, sich über die eingangs erwähnten Grundfragen der Religion und des Menschen auszutauschen, um so das Verständnis für einander zu stärken. In der Hoffnung, dass dadurch eine Gesprächsbasis wächst, auf deren Basis auch die schwierigen Probleme angesprochen werden können.

Was für den religiösen Dialog gilt, trifft auch auf den politischen Dialog und die politische Auseinandersetzung zu. Politikerinnen und Politiker in einer freiheitlichen Demokratie, in der wir Gott sei Dank leben, müssen auch im Dialog sein über die Grundprinzipien des gesellschaftlichen Miteinanders und des politischen Diskurses. Einige dieser Grundprinzipien müssen dabei verteidigt werden wie Wahrhaftigkeit, Respekt, Humanität und Toleranz. Ich danke allen, die für diese Prinzipien einstehen, und hoffe, dass sie auch im Wahlkampf des kommenden Jahres nicht untergehen. Ich danke allen, die in Politik und Gesellschaft Verantwortung tragen und versichere Ihnen, dass wir für Sie beten und sie auch weiter mit unserer Begleitung ihrer wichtigen Arbeit rechnen können.

Es gilt das gesprochene Wort