Zum Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am heutigen Montag (20. Juni 2022) erklärt der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für die Vertriebenen- und Aussiedlerseelsorge, Weihbischof Dr. Reinhard Hauke (Erfurt):
„Der heutige Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung, der im Jahr 2015 erstmalig durch die deutsche Bundesregierung festgeschrieben wurde, hat in diesem Jahr für uns hier in Deutschland und Europa eine neue und traurige Aktualität erhalten. In den Nachrichten war gestern von einer 70-jährigen Frau aus einem Ort in der Ukraine zu hören: ‚Wir müssen nun flüchten und alles, was wir in 70 Jahren aufgebaut haben, zurücklassen.‘ Vor über 75 Jahren haben Deutsche aus den ehemaligen deutschen Gebieten solche Sätze sagen müssen. Der heutige Gedenktag soll allen Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands helfen, die Schicksale nicht zu vergessen, auch wenn sie schon fast drei Generationen zurückliegen.
Flucht und Vertreibung bedeuten immer Entwurzelung. Wenn jemand neue Wurzeln schlagen kann, ist das eine besondere Freude. Nicht immer gelingt es und traumatische Erfahrungen wirken in den nachfolgenden Generationen nach. Unsere Aufgabe als Kirche und Staat muss es sein, solches Unrecht zu verhindern. Dazu helfen auch schon das Gedenken an früheres Leid durch Gedenkorte wie das neueröffnete ‚Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung‘ in Berlin und Gespräche mit nun schon hochbetagten Betroffenen von damals und mit Betroffenen der Gegenwart. Ihnen allen gilt unser stilles Gedenken und unser Gebet.“
Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz