Firma fordert 975.000 Euro wegen Bauverzögerung beim Katholischen Krankenhaus Erfurt

Presse-Erklärung der Stiftung "St. Johann Nepomuk" Erfurt

Die Firma EAB Schmidt aus Nordhausen hat die Stiftung "St. Johannes Nepomuk" Erfurt als Eigentümerin und Bauherrin des Katholischen Krankenhauses Erfurt mit einer Nachforderung in Höhe von 975.000 Euro, netto, konfrontiert.


Dazu gibt die Stiftung folgende Erklärung ab:


Die Firma EAB Schmidt aus Nordhausen war am Neubau des KKH mit einem Auftragsvolumen von 4,7 Millionen Euro beteiligt. Die Rechnungen für die ausgeführten Aufträge sind stets pünktlich bezahlt worden.


Zusätzlich macht die Firma eine Nachforderung wegen Bauverzögerungen geltend.


Dass es eine Bauverzögerungen gegeben hat - schon wegen des allseits bekannten Insolvenzverfahrens Philip Holzmann - ist den Beteiligten bekannt. Ebenso, dass diese Verzögerungen nicht vom Bauhern verursacht wurden. Ungewissheit besteht hingegen über die Höhe der erst vor zwei Werktagen mit der Schlussrechnung vorgelegten Schadenersatzforderung der Firma EAB Schmidt.


Daran, dass die Stiftung berechtigten Ansprüchen nachkommen will, kann kein Zweifel herrschen. Aber eine Rechnungsprüfung muss auch der Stiftung möglich sein. Die Prüfungsfrist beträgt gemäß VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B) 2 Monate, nicht zwei Werktage.


Dennoch hat die Firma EAB Schmidt keine 24 Stunden, nachdem ihre Rechnung bei der Bauherrin eingegangen war, einen Brief an Ministerpräsident Dieter Althaus mit der Botschaft geschickt: Die Bauherrin des Katholischen Krankenhauses Erfurt will die Nachforderung nicht bezahlen und treibt die Firma EAB Schmidt absichtlich in die Insolvenz. Das Schreiben an den Ministerpräsidenten enthält Verleumdungen und unterstellt dem Bauherrn "verbrecherische Machenschaften", "kriminelle Energie", "Hinhaltetaktik und dreiste Lügen" u.a.m.


Gerade diese Verleumdungen sind weder berechtigt noch zu entschuldigen.


Seitens der Bauherrin wurde seit August 2003 mehrfach schriftlich und mündlich die Bezifferung der angeblichen Schäden verlangt. Die Firma EAB Schmidt schwieg, bis sie erstmals am 30.04.2004 ein Privatgutachten, nicht einmal eine Rechnung, vorlegte, aus dem sich ihre Forderung von 975.000 Euro ergeben soll.


Eine erste Prüfung hat die Berechtigung der Forderung in dieser Höhe nicht bestätigt.


Dennoch hat die Bauherrin, obwohl weder eine Rechnung noch ein unabhängiges Gutachten vorlag, mehrfach Liquiditätshilfen in Höhe von bis zu 270.000 Euro angeboten. Die angebotenen Liquiditätshilfen hätten unter Nutzung der bei diesem Bauvorhaben zu verwendenden Bürgschaften sofort zur freien Verfügung der Firma EAB Schmidt gestanden. Die Bauherrin war damit abweichend von der üblichen Verfahrensweise - eine gerichtliche Entscheidung nach einem mehrjährigen Prozess über die Höhe der Forderung abzuwarten - bereit, erst zu zahlen und dann die gerichtliche Ü;berprüfung herbeizuführen. Alle Angebote der Bauherrin sind jedoch von der Firma abgelehnt worden.


Die Bauherrin hat zuletzt zur endgültigen Klärung ein schnelles Schiedsgerichtverfahren statt eines Jahre langen Verfahrens vor den staatlichen Gerichten vorgeschlagen, sofern ihr die Regressansprüche gegen die wahren Verursacher der Bauverzögerungen erhalten bleiben. Dieser notwendigen Wahrung der berechtigten Interessen der Bauherrin verschließt sich bisher die Firma EAB Schmidt unter Verstoß gegen ihre Kooperationsverpflichtung.



Erfurt, den 2. Juni 2004



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