"Die vorgesehenen Neuregelungen weichen den Sonntagsschutz im Freistaat weiter auf"

Stellungnahme des Katholischen Büros Erfurt zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Die in dieser Woche im Thüringer Landtag anstehenden Beschlüsse zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes finden nicht die ungeteilte Zustimmung des Katholischen Büros.

Zwar ist der Arbeitnehmerschutz erfreulicherweise gestärkt worden: Arbeitnehmer dürfen künftig an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden.
Jedoch wird im Gegensatz zum derzeit gültigen Ladenöffnungsgesetz nun wahlweise der erste oder zweite Adventssonntag freigegeben, so dass es sich praktisch um eine weitere Ausweitung der Öffnungszeiten auf zwei Adventssonntage handelt. Weiterhin führt die erweiterte Ortsteilregelung für kreisfreie Städte, für kreisangehörige Gemeinden und für kreisangehörige Städte zu einer Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten über das gesamte Jahr.

Sicherlich ist eine weitere Sonntagsöffnung im Dezember - der Sonntag zwischen Weihnachten und Silvester - in den Beratungen noch verhindert worden. Jedoch weichen die vorgesehenen Neuregelungen den Sonntagsschutz im Freistaat Thüringen weiter auf.

Wegen der religiösen Bedeutung des Sonntags, aber auch aus gesellschaftlichen und sozialpolitischen Gründen haben sich die Kirchen seit jeher mit Nachdruck für die im Grundgesetz garantierte allgemeine Sonntagsruhe eingesetzt. Der Sonntag ist für den Einzelnen und die Gemeinschaft, insbesondere auch für die Familie, der Tag der Besinnung und des Miteinanders. Weder wirtschaftliche Interessen noch verändertes Freizeitverhalten in Teilen der Gesellschaft rechtfertigen eine Aushöhlung oder Beschädigung dieses kulturellen Wertes.

Erfurt, 13. Dezember 2011

Ordinariatsrat Winfried Weinrich
Leiter des Katholischen Büros