Deutsche Bischofskonferenz fordert Achtung der Religionsfreiheit in Afghanistan

Zu den Berichten über den Prozess gegen A. Rahman in Kabul wegen seiner Konversion zum Christentum


Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz:*


Der Prozess gegen Abdul Rahman in Kabul ist ein alarmierendes Signal, wie es um die Achtung der Religionsfreiheit in Afghanistan auch heute noch steht. Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei wählen und leben zu dürfen. Religionsfreiheit ist ein allgemein gültiges Menschenrecht. Kein Staat hat das Recht, die persönliche Glaubensentscheidung des Einzelnen zu beeinflussen, zu behindern oder gar zu bestrafen. Vielmehr muss er die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Religionsfreiheit und ein respektvoller Umgang miteinander gewährleistet sind. Dies ist die Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben innerhalb jeder Gesellschaft.


Zur Religionsfreiheit gehört auch die Möglichkeit, sich einer anderen Religionsgemeinschaft anzuschließen. Die Deutsche Bischofskonferenz fordert mit Nachdruck, dass Christen in Afghanistan ihren Glauben öffentlich und frei praktizieren können und eine Konversion zum Christentum ohne Benachteiligung möglich ist. Die deutschen Bischöfe setzten sich dafür ein, dass die Rechte, die Muslime in unserem Land besitzen, auch Christen in islamisch geprägten Ländern zukommen.


Wir appellieren an die Verantwortlichen in Afghanistan, die Religionsfreiheit zu achten und von einer Verurteilung Abdul Rahmans wegen seiner Konversion zum Christentum Abstand zu nehmen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in ihren Bemühungen, das Leben von Abdul Rahman zu schützen und für seine Freiheit einzutreten, nicht nachzulassen.



Karl Kardinal Lehmann

Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz



*Die Verantworung für den Inhalt der Pressemitteilung liegt beim oben angeführten Absender

link